Berichten zufolge will die Bremer Gesundheitsbehörde den Neuantrag für die Affenhirnversuche an der Universität ablehnen. Die derzeitige Genehmigung läuft Ende November aus.
Bereits 2008 hatte die Bremer Gesundheitsbehörde die Hirnversuche an Affen abgelehnt. In einem darauffolgenden langwierigen Rechtsstreit kam schlussendlich das Bundesverwaltungsgericht zu der Entscheidung, dass der Tierschutz weniger wiege als die Forschungsfreiheit und das Leid der Tiere allenfalls als „mäßig“ zu werten sei. Die Entscheidung fußte damals maßgeblich auf einem Gutachten des Primatenzentrums Göttingen, welches nach Meinung von ÄgT nicht als neutral angesehen werden kann.
Erst vor einem Jahr hatte der Ärzteverein mit dem „Fall Jara“ aufgedeckt, dass die Affen in derartigen Versuchen nicht nur schweres, sondern schwerstes Leid erfahren. ÄgT liegt eine interne amtliche Dokumentation vor, aus der unter anderem rund 20 Bohrlöcher im Schädelknochen und dazu korrespondierende Stichverletzungen im Gehirn mit dazugehörigen Entzündungsherden bei Jara hervorgehen. Weiter wird darin bestätigt, dass die Verletzungen Standard sind. So heißt es, dass die „multiplen Perforationen“ in der knöchernen Schädeldecke von den Schrauben der entfernten Implantate kommen. Dieser Umstand wird als „unvermeidliche Folge der Implantattechnik“ bezeichnet.
„Aufgrund des seit 2021 auf Druck der EU verbesserten Tierschutzgesetzes und der Tatsache, dass das Leid der Affen nachweislich schwer gegenüber einem nur vage in Aussicht gestellten und nie erwiesenen Nutzen ist, ist eine Ablehnung des Antrags folgerichtig“, so Dipl. Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Referentin von Ärzte gegen Tierversuche.
Der Ärzteverein fordert seit vielen Jahren ein Ende der Affenhirnforschung. Der Bremer Behörde hat er unter anderem mit ausführlichen Stellungnahmen ein Fundament für eine begründete Ablehnung an die Hand gegeben. Zudem hat ÄgT mit zahlreichen Plakataktionen und Demos die Öffentlichkeit über diesen Missstand informiert.
Die Affenhirnversuche finden in Bremen bereits seit 1997 statt. Die Tiere bekommen nur am Wochenende etwas zu trinken und müssen, mit dem Kopf im Primatenstuhl fixiert, Aufgaben am Bildschirm auszuführen, während Messelektroden in das Gehirn eingeführt werden. Nur durch erzwungene Kooperation können sie ihre lebensnotwendige Flüssigkeit „erarbeiten“.
Der Ärzteverein appelliert an die Bremer Gesundheitsbehörde, ihrer Überzeugung und den Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu folgen und die Versuche abzulehnen. Sollte es zu einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird ÄgT die Gesundheitsbehörde weiterhin mit seiner Expertise vollumfänglich unterstützen.
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