Bislang elf Bundesländer ermöglichen durch Regelungen in den Hochschulgesetzen Studierenden ohne Tierleid ihren Abschluss zu erlangen. Doch die Hürden sind groß und noch immer gehören tierverbrauchende Übungen von Tieren zum Standard in der Ausbildung von unter anderem Human- und Tiermedizinern sowie Biologen.
ÄgT wirkt aktiv daran mit, dass Studierende nicht zur Teilnahme an Übungen mit Tierverbrauch gezwungen werden und fordert in allen Bundesländern die Einführung vollständig tierfreier Lehrveranstaltungen. Die nun in Bremen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlossenen positiven Änderungen hält der Verein für einen wichtigen Schritt weg von altertümlichen Ausbildungskursen, der den Weg für ein Studium ohne Tierverbrauch besser ebnet als bislang. Die CDU stimmte gegen die Änderungen, die FDP enthielt sich.
Im Einzelnen ist im Bremer Hochschulgesetz nun verankert, dass das geänderte Tierschutzrecht der EU, das strengere Tierschutzgesetz, der Tierschutz als Staatsziel und in der Bremer Landesverfassung sowie das Recht auf freie Berufswahl berücksichtigt werden sollen und damit die Wissenschaftsfreiheit nicht unbegrenzt ist. Zusätzlich zu der die Genehmigungsbehörde beratenden Tierversuchskommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes wird eine je zur Hälfte mit aus dem Tierschutzkreis stammenden Personen und solchen aus der Tierversuchsforschung besetzte Kommission verbindlich eingeführt. Wie viel echter Tierschutz in dieser Kommission jedoch in der Praxis stecken wird, ist nach Einschätzung von ÄgT fraglich. Zudem hat die Kommission ebenfalls nur beratenden Charakter.
Weiter ist in Studium und Lehre auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren und die mit Belastungen verbundene Verwendung von lebenden Tieren zu verzichten. Wenn es keine „gleichwertige“ tierfreie Lehrmethode gibt, muss dies nachgewiesen und dokumentiert werden. In diesem Fall können Studierende wenigstens auf begründeten Antrag den Leistungsnachweis ohne Verwendung eigens getöteter Tiere erlangen. Weiter muss die Hochschule gegenüber zuständigen Behörden jährlich über erzielte Fortschritte in der Förderung von tierfreien Lehrmethoden sowie die im Sinne des Tierschutzgesetzes unerlässlichen Tierversuche im Vorjahr berichten.
Bislang war im Bremer Hochschulgesetz nur geregelt, dass auf die Verwendung von Tieren verzichtet werden soll, wenn es für das Studium möglich ist, andere Lehrmethoden einzusetzen. Zudem mussten Studierende einen Antrag stellen, wenn sie nicht an tierverbrauchenden Übungen teilnehmen wollten, über den ein Prüfungsausschuss im Einzelfall zu entscheiden hatte.
„Die aktuell getroffenen Neuerungen zur Einschränkung des Tierverbrauchs in Studium und Lehre sind als fortschrittlich zu werten, ersetzen aber nicht die Forderung nach einer Regelung, die jeglichen Einsatz von Tieren aus der Lehre verbannt“, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter von Ärzte gegen Tierversuche. Denn es gibt nach Aussage von ÄgT zahlreiche tierverbrauchsfreie Lehrmethoden, mit denen sich die Inhalte didaktisch sinnvoll erlernen lassen. Die Datenbank von InterNICHE listet über 1.200 Filme, Computerprogramme, Simulatoren und Modelle.
Die neuen Regelungen werden nach Einschätzung von ÄgT keinen unmittelbaren Einfluss auf die noch immer stattfindenden Affenhirnversuche an der Universität Bremen haben.
Weitere Information
Tierverbrauchsfreies Studieren in manchen Bundesländern >>
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