Die ECHA forderte von der deutschen Firma Symrise bereits im Jahr 2017, dass sie für die Zulassung zweier Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln Tierversuche durchführen solle. Symrise setzte sich zur Wehr und wandte sich an die Widerspruchskammer der ECHA, jedoch ohne Erfolg. Anschließend brachte Symrise den Fall vor den Europäischen Gerichtshof, jedoch ist auch diese Hoffnung nun gestorben. Am 22. November 2023 gab der Gerichtshof bekannt, dass Symrise den Fall verloren hat – das Unternehmen ist nun gezwungen, die Tierversuche für die Zulassung seines Produkts durchzuführen.
Die Enttäuschung ist groß. “Mit dieser verheerenden Entscheidung führt der Europäische Gerichtshof das Tierversuchsverbot für Kosmetik ab absurdum. Für Tausende Tiere ist dies zudem ein Todesurteil, denn nun ist weiteren Kosmetik-Tierversuchen Tür und Tor geöffnet“, sagt Dr. Tamara Zietek, Wissenschaftskoordinatorin des Vereins Ärzte gegen Tierversuche. „Die breite Masse der europäischen Bevölkerung glaubt, wenn sie in der EU Kosmetika kauft, sind diese nicht an Tieren getestet worden. Wie auch der Symrise-Fall zeigt, entspricht dies nicht der Realität und mit dem angeblichen Tierversuchsverbot für Kosmetik werden die Verbraucher getäuscht.“
Ärzte gegen Tierversuche setzt sich mit seinen internationalen Partnern seit Jahren dafür ein, dass das Tierversuchsverbot für Kosmetik gestärkt und durchgesetzt werden muss. Deswegen ist dies auch eine zentrale Forderung der Europäischen Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics – Für ein Europa ohne Tierversuche“. Des Weiteren wird in der Initiative gefordert, dass die EU einen koordinierten Ausstiegsplan aus den Tierversuchen in der EU entwickelt, so dass ein Umstieg auf tierversuchsfreie Testung beschleunigt wird. Als Reaktion der EU-Kommission auf die Initiative sollen zwar Ausstiegskonzepte für den Bereich der Sicherheitstestungen etwa bei Chemikalien auf den Weg gebracht werden, allerdings ist die Kommission nicht bereit, die Kosmetikverordnung anzupassen, um Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe konsequent zu verbieten.
„Mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs und mit der starren Haltung der EU-Kommission wird die Forderung von über 1,2 Millionen EU-Bürgern ignoriert, die die Bürgerinitiative unterstützen“, so Dr. Zietek. „Gerade im Bereich der Testung kosmetischer Inhaltsstoffe gibt es zahlreiche tierversuchsfreie Methoden, die im Gegensatz zu Tierversuchen zuverlässige Ergebnisse liefern.“ Trotz der aktuellen Enttäuschung wird sich Ärzte gegen Tierversuche weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass Tierversuche in der EU abgeschafft werden und eine tierversuchsfreie Forschungslandschaft etabliert wird.
Quellen
Judgment of the General Court in Case T-656/20, 22.11.2023 >>
Judgment of the General Court in Case T-655/20, 22.11.2023 >>
Weitere Informationen
Ärzte gegen Tierversuche: Reaktion der EU-Kommission auf Europäische Bürgerinitiative zur Abschaffung der Tierversuche. Pressemitteilung vom 26.07.2023 >>
Ärzte gegen Tierversuche: Kosmetika werden immer noch an Tieren getestet. Pressemitteilung vom 08.09.2021 >>