Erst vor wenigen Tagen wurden eklatante Missstände im Bereich der Tierversuche öffentlich, die in einer investigativen Reportage des NDR aufgedeckt wurden. Dokumentiert sind unvorstellbares Leid und häufig sogar rechtswidrig durchgeführte Tierversuche. Thematisiert werden eine Genehmigungspraxis, die dazu führt, dass fast alle beantragten Versuche genehmigt werden, kaum unangekündigte Kontrollen von Tierlaboren, ein bundesweit hoher Anteil an illegalen Tierversuchen, nur geringe Strafen bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und der große Einfluss der Tierversuchslobby. Auch das immense Potenzial von humanbasierten, tierversuchsfreien Technologien, die nur schwer behördliche Anerkennung und kaum finanzielle Unterstützung erhalten, kommen in dem Beitrag zur Sprache.
Zu sehen sind auch Hunde, die in Versuchen leiden und Zustände, die über das bereits bekannte Maß an Leid hinausgehen. Dringend brauchen laut ÄgT auch die Genehmigungsbehörden Klarheit darüber, dass sie eine Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen müssen, wie von der EU vorgegeben. Danach darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn der Nutzen nachweislich das Leid überwiegt. Dies ist eine von mehreren EU-Vorgaben, die falsch zu Lasten der Tiere in deutschem Tierversuchsrecht festgeschrieben wurden.
Seitens der Bundesregierung ist trotz der nun bekannt gewordenen eklatanten Missstände nicht vorgesehen, bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes die Regelungen zu Tierversuchen zu ändern. Und das, obwohl immer noch eklatante Umsetzungslücken zur EU-Tierversuchsrichtlinie bestehen. Lediglich für eine Reduktionsstrategie ist eine geringe Summe von insgesamt 2 Millionen Euro in den Haushaltsplänen der nächsten zwei Jahre vorgesehen.
Diese geringe Fördersumme entbindet die Verantwortlichen in der Politik nicht davon, ihrer Verpflichtung nachzukommen, wenigstens die tierschutzrechtlichen Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie zu beheben und die von der EU eingeräumten Spielräume zu Gunsten des Tierschutzes nach oben zu nutzen. Damit wäre auch ein Verbot besonders leidvoller Tierversuche möglich. Zudem solle dem Beispiel anderer Länder gefolgt und ein Ausstiegsplan erarbeitet werden. Angesichts der offenbaren Missstände dränge sich diese Notwendigkeit mehr denn je auf.
Bereits vor einigen Monaten hatte ÄgT sich unter anderem an das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Bundestagsabgeordnete, Tierschutzbeauftragte und relevante Behörden auf Bundes- und Länderebene und damit an rund 800 Adressaten gewandt, um die Dringlichkeit der Überarbeitung der Tierversuchsvorgaben und die Etablierung eines Ausstiegsplans zu verdeutlichen.
Aufgrund der akuten, gravierenden Missstände im Bereich der Tierversuche, wendet sich der Verein nun erneut an die Entscheidungsträger und bittet seine Unterstützer, bei einer E-Mail-Aktion mitzumachen. Mit nur einem Klick kann auf der Internetseite von ÄgT eine E-Mail-Aktion an den für den Tierschutz verantwortlichen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die Staatssekretärinnen sowie die Bundes- und Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien unterstützt werden.
Weitere Infos
E-Mail-Aktion an Entscheidungsträger >>
NDR: Massive Verstöße in deutschen Versuchslaboren, 20.11.2023 >>
NDR-Fenrsehdokumentation „Tierversuche an Hunden – Leiden im Labor“, 20.11.2023 >>