In Deutschland gibt es nur wenige Möglichkeiten, die Rechte von Tieren vor Gericht zu erstreiten. Strafanzeigen werden oft eingestellt und klagen kann grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Tiere sind jedoch vom Grundgesetz (noch) nicht als Rechtspersonen anerkannt. Auf der anderen Seite können beispielsweise Tierexperimentatoren ohne Weiteres klagen, wenn ihnen eine Genehmigung für einen beantragten Tierversuch nicht erteilt wird. Damit sind sie bisher in den meisten Fällen erfolgreich. Mit dem Verbandsklagegesetz in Berlin wird Tierschutzorganisationen seit 2020 die Möglichkeit gegeben, zu den Genehmigungen aktiv Stellung zu nehmen und Klage zu erheben, um die Rechtswidrigkeit der Genehmigungen durch ein Gericht feststellen zu lassen.
Diese Möglichkeit, Stellungnahmen zu genehmigten Tierversuchsanträgen abzugeben, hat Ärzte gegen Tierversuche bereits mehrfach wahrgenommen. Nun erhebt der Verein erstmals in zwei Fällen Klage. „Die Akteneinsicht hat gezeigt, dass in der Realität bei Tierversuchen und den Genehmigungsprozessen erhebliche Mängel bestehen. Leidtragende sind dabei die Tiere“, so Dr. Melanie Seiler, wissenschaftliche Referentin für Recht und Politik des Vereins.
Auch wenn mit der sogenannten Feststellungsklage kein Tierversuch verhindert werden kann, besteht die Möglichkeit, mit Präzedenzfällen die gerichtliche Handhabung von Tierversuchsgenehmigungen für die Zukunft zu verändern. Es ist wichtig, dass endlich auch Urteile zugunsten der Tiere erstritten werden. In Berlin stehen Tierversuche aktuell durch mehrere Presseartikel im Fokus von Öffentlichkeit und Politik, nachdem bekannt wurde, dass in Berlin selbst nach Ablehnung der beratenden Tierversuchskommission seitens des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) nahezu alle Tierversuche zugelassen wurden (1).
„Umso wichtiger ist es, rechtlich alle sich bietenden Mittel im Sinne der Tiere auszuschöpfen und damit auch den genehmigenden Behörden für zukünftige Genehmigungsprozesse entsprechende gerichtsfeste Entscheidungsvorlagen für eine Ablehnung von Anträgen zu liefern“, so Seiler. Der Verein hofft daher auf eine eindeutige und im Sinne des Tierschutzgesetzes ausfallende Rechtsprechung.
Weitere Informationen
Fast jeder beantragte Tierversuch wird von den Behörden durchgewunken. Ärzte gegen Tierversuche, Pressemitteilung vom 12.07.2023 >>
Quelle
(1) Rücker M. Tierversuche in Berlin: Finale Narkose und Tötung des Tieres durch Entbluten. Berliner Zeitung. 08.07.23