„Die Landesregierung hat bei der künftigen Krankenhausfinanzierung eine klare und deutliche Entscheidung getroffen, die mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei den Finanzhilfen für die Kliniken bedeutet. Vor allem haben die Krankenhäuser nun eine höhere Planungssicherheit“, so Windhorst.
Der Kammerpräsident erwartet jedoch, dass es „keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip“ geben wird, sondern die finanziellen Mittel durchaus differenziert zur Verfügung gestellt werden. Dabei müsse die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses berücksichtigt werden.
„Hier kann die Ärztekammer Westfalen-Lippe das zuständige Ministerium natürlich unterstützen. Schließlich verfügen wir über die notwendigen Daten und auch Erfahrungen, um die Leistung und Kompetenz eines Krankenhauses darzustellen“, sagt Dr. Windhorst.
Die Landesregierung habe mit ihrer Entscheidung, die bisherigen Investitionsprogramme aufzugeben und eine neue Investitions- oder Modernisierungspauschale einzuführen, den richtigen Weg eingeschlagen. Nun müsse aber dieser Weg konsequent gegangen und deshalb auch ausreichend Geld in die Hand genommen werden. Windhorst: „Eine hochqualifizierte medizinische Versorgung kann es nicht zum Spartarif geben.“