Theodor Windhorst vor einer "wachsenden Entsorgungs-Mentalität in der Gesellschaft". Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert dabei vor allem den geschäftsmäßigen Umgang mit den Sterbenden. "Wer für aktive Sterbehilfe eintritt, muss auch deutlich sagen, wer das dann verantworten und durchführen soll: gewinnorientierte Sterbeunternehmen oder nach Profit strebende Einzelpersonen etwa? Ärzte werden sich dafür auf keinen Fall einspannen lassen. Wir sind keine Entsorger." Sollte es letztendlich beim Thema Sterbehilfe zum Tabubruch kommen, werde sich ein entmenschlichter Sterbe-Markt entwickeln, prophezeit Windhorst. Die derzeitige Debatte dürfe deshalb nicht auf ökonomische oder Entsorgungsaspekte verkürzt werden: "Eine humane Gesellschaft kümmert sich um die Hilflosen und Schwachen, sie tötet und entsorgt diese Menschen aber nicht."
Die Ärzteschaft hingegen trete für eine humane Sterbebegleitung bei unheilbar kranken Patienten ein. Durch eine gut ausgebaute Palliativmedizin und moderne Schmerztherapie könne das Leiden der Menschen kurz vor dem Tod gemildert und gelindert werden. Dazu gehöre auch, dass der Sterbevorgang nicht unnötig durch medizinische Maßnahmen verlängert werde. Wenn die Menschen wüssten, dass sie am Ende ihres Lebens nicht alleine sind und ihnen die Schmerzen so gut wie möglich genommen werden, wären sie eher bereit, das Sterben anzunehmen, so Kammerpräsident Windhorst. Dies sei dann eine wirklich freie und selbstbestimmte Entscheidung ohne Angst vor dem Tod. "Die Befürworter der Sterbehilfe sprechen immer von dem freien Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Die Entscheidung zur Annahme von todbringenden Medikamenten oder Sterbe-Cocktails ist aber nur eine scheinbare Selbstbestimmung, sie ist eigentlich eine Flucht vor der Realität. Das individuelle Selbstbestimmungsrecht darf in einer Gesellschaft mit humanistischen Werten nicht missbraucht werden, damit sich Einzelne zu Herrschern über Leben und Tod aufspielen."
In diesem Zusammenhang verweist Windhorst auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, in denen der Patientenwille eine maßgebliche Rolle spiele. Maßnahmen zur Fortführung des Lebens dürften mit dem Willen des Patienten demnach auch unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit nicht mehr aufgehalten werden kann.