Was passiert bei einer Ohrenkorrektur?
Eine Ohrenkorrektur bei abstehenden Ohren wird meist von der Rückseite der Ohrmuschel durchgeführt. Häufig wird bei dieser Methode mehrfach der Ohrknorpel durchschnitten und dann das Ohr zurückgenäht. Dadurch entstehen später unnatürlich scharfe Kanten im Ohrrelief. Die häufig vorgestellte Fadenmethode, bei der nicht resorbierbare (nicht auflösbare) Fäden unter der Haut versenkt werden, kommt für Dr. Grübmeyer nicht in Frage: „Wenn sich die Fäden, mit denen das Ohr in Position gehalten werden sollen, lockern, bewegt sich das Ohr in die alte Stellung zurück. Nicht selten rufen diese Fäden auch Reizungen und Entzündungen hervor“.
Dr. Grübmeyer wendet eine spezielle Technik an: Er dünnt das Ohr an der so genannten Anthelix mit feinsten Feilen aus, so dass sich das Ohr in diesem Bereich von selbst nach hinten biegt. „Alle runden Formen am Ohr bleiben erhalten. Nähte sind nur noch für den Wundverschluss nötig“, so Dr. Grübmeyer. Eine weitere Technik wird bei einem zu großen inneren Ohrmuschelanteil eingesetzt. Von der Hinterseite des Ohres werden Anteile des so genannten Choncha-Knorpels und das darunterliegende Weichteil- und Hautgewebe soweit entfernt, dass sich das Ohr ohne Spannung nur mit Hautnähten im Übergang zur Kopfhaut befestigen lässt.
Mit beiden Techniken, die auch kombinierbar sind, wird ein sehr natürliches und vor allem dauerhaftes Ergebnis erzielt. Eine Ohrenkorrektur wird bei Kindern unter Vollnarkose, bei Erwachsenen unter örtlicher Betäubung durchgeführt.
Was muss nach dem Eingriff beachtet werden?
Nach der Ohrenkorrektur bekommen die Patienten für drei bis acht Tage einen Verband angelegt. Die Fäden werden nach ca. zehn Tagen entfernt. Tagsüber muss für vier Wochen und nachts für sechs Wochen ein stützendes Stirnband über den Ohren getragen werden, damit es vor allem in der Nacht zu keiner Abknickung der Ohrmuschel kommt. Durch den Eingriff können leichte Schwellungen auftreten, die sich aber während des Heilungsprozesses zurückbilden.
Welche Risiken gibt es?
Eine Ohrenkorrektur ist komplikationsarm. Es kann aber, trotz aller hygienischen Vorsichtsmaßnahmen, zu Infektionen und Wundheilungsstörungen kommen. Wird nach dem Abschwellen eine leichte Asymmetrie festgestellt, kann diese durch eine kleine Nachkorrektur beseitigt werden.
Was gibt es noch zu sagen?
Eine Ohrenkorrektur bei abstehenden Ohren wird nur bis zu einem Alter von höchstens 14 Jahren von der Krankenkasse übernommen. Der Grund für diese Altergrenze ist, dass sich eine seelische Beeinträchtigung bis zu Beginn der Pubertät gezeigt haben sollte. Ältere Patienten müssen die Kosten meist selbst tragen – sie belaufen sich auf rund 2.000 Euro für beide Ohren. Eine Ohrenkorrektur sollte in jedem Fall von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder von einem HNO-Arzt durchgeführt werden. Ebenso wichtig ist, dass diese Fachärzte über ausreichend Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet verfügen.