Um die Grundsicherungsleistungen zu erhalten, müssen die Antragssteller im Alter zwischen 15 und 65 Jahren hilfebedürftig und erwerbsfähig sein. Dabei hebt diese Leistung nicht nur auf die einzelnen Antragssteller sondern auf sogenannte Bedarfsgemeinschaften ab. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. In der Regel sind dies (Ehe-) Partner und Kinder.
So waren zum Beispiel unter den 11.790 hilfebedürftigen Menschen gut 3.700 Kinder unter 15 Jahren. Im Dezember 2008 gab es 5.930 Bedarfsgemeinschaften die von Karlsruher Arbeitsagentur betreut wurden. Rund 620 weniger als im Jahr zuvor.
Insgesamt gesehen wurde 2008 ein starkes Kommen und Gehen in diesem Bereich festgestellt. Im Laufe des Jahres konnten rund 10.500 Personen den Leistungsbezug beenden. "Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist nur ein Teilbereich unserer Arbeit. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist es, diese Menschen zu unterstützen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. SGB-II-Berechtigte - wie gering qualifizierte Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, die schon lange nicht mehr gearbeitet haben oder Alleinerziehende, meist Frauen, benötigen weiterhin unsere intensive Unterstützung, um auf dem Arbeitsmarkt reelle Chancen zu haben. Hier hilft uns unsere jahrzehntelangen Erfahrungen in den Gebieten Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, Rehabilitation, der enge Kontakt zu den Unternehmen der Region durch unseren Arbeitgeberservice sowie die wichtige fachliche Mitwirkung unserer Ärzte und Psychologen direkt bei uns im Hause (Fachdienste: Ärztlicher und Psychologischer Dienst), diese Menschen zielorientiert zu unterstützen", so Volz weiter und betont, dass ein solches Ergebnis ohne die zahlreichen Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten nicht möglich gewesen wäre. Für die zahlreiche Unterstützungsangebote gab die Arbeitsagentur annähernd gleich viel aus wie im Vorjahr. Insgesamt wurden in diese Leistungen 8,7 Mio. Eur (VJ: 8,8 Mio. Eur) investiert.
Die wichtigsten arbeitsmarktpolischen Instrumente im Überblick:
- Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, wie Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eignungstests und Trainingsmaßnahmen mit insgesamt 1.400 geförderten Personen und 180 mehr als im Vorjahr
- Arbeitgeberzuschüsse/Eingliederungszuschüsse für Einstellung (BEZ) mit gut 370 geförderten Personen (VJ: 280)
- Förderung der Selbständigkeit/Einstiegsgeld mit knapp 50 geförderten Personen. Hier wirkten sich die Anfänge der Wirtschaftskrise bereits aus. Vor einem Jahr wagten noch 110 Arbeitslosengeld IIBezieher den Sprung in die Selbstständigkeit.
Besonders häufig wurde auch das Instrument Arbeitsgelegenheiten (sogenannte 1-Euro-Jobs), genutzt und eingesetzt. Im Landkreis Karlsruhe bekamen im abgelaufenen Jahr rund 2270 Frauen und Männer in Arbeitsgelegenheiten die Möglichkeit, ihre Bedürftigkeit zu verringern und neue Arbeitsplatzerfahrungen zu sammeln; knapp 600 mehr als 2007.
Besonders erfolgreich das Angebot/die Maßnahmen für suchtkranke Menschen die im Auftrag der Arbeitsagentur von der Bequa, der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Karlsruhe mit Einbindung der kommunalen Suchtberatung, durchgeführt werden. Eine enge und gute Zusammenarbeit aller Beteiligten ist hier Grundvoraussetzung damit die rund 20 suchtkranken Hilfebedürftigen durch einen regelten Tagesablauf, die Chance erhalten in Zukunft wieder enger am Arbeitsmarktgeschehen zu sein.