Trotzdem hat Frau H. Herzklopfen, wenn sie an ihren ersten Arbeitstag denkt. Nicht nur, dass sie seit fünf Jahren nicht mehr im Betrieb war, es hatte sich auch viel in den Abläufen geändert, neue Kollegen und Kolleginnen waren dazu gekommen und eine neue IT-Anwendung (SAP) war eingesetzt worden. Frau H. hatte gerade noch mitgekriegt, dass dieses neue Programm kommen wird, als sie vor fünf Jahren ging. Sie hatte jedoch noch keine Schulung durchlaufen. Praktische Erfahrungen hatte sie damit auch noch nicht machen können.
Hier kann eine Förderung der Agentur für Arbeit helfen. Über das Sonderprogramm für Geringqualifizierte und Ältere in Unternehmen - „WeGebAU“ - kann das Gehalt für die Zeiten einer Weiterbildung ohne Arbeitsleistung bezuschusst werden. Die Lehrgangskosten werden ebenfalls übernommen. Mit dieser Unterstützung kann Müttern und Vätern nach der Elternzeit eine gesicherte, qualifizierte Berufsrückkehr in den Betrieb ermöglicht werden.
Hans Werner Walzel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München: „Der Wiedereinstieg wird damit leichter gemacht. Der Arbeitgeber erhält eine motivierte und frisch qualifizierte Mitarbeiterin, ohne dass er die Kosten tragen muss.“
Dieses Sonderprogramm gilt nicht nur für die Berufsrückkehr nach der Elternzeit, sondern auch für Personen jeden Alters ohne Berufsabschluss oder auch mit Berufs-ausbildung, wenn sie über mehrere Jahre berufsfremd tätig sind sowie für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes eine Zusatzqualifizierung benötigen. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe können mit diesem Förderprogramm die Qualifikation ihrer Beschäftigten verbessern.