Wurden bislang vom Gesetzgeber festgelegte Fotoformate verlangt, so steht in Kürze die ergänzende Einbindung von Fingerprints in die Ausweispapiere als neue Herausforderung vor den Mitarbeitern in den Behörden. Zusätzlich hat der Bundesgesetzgeber einen Bestandsabzug von ausgewählten Meldedaten an das BZSt zur Vergabe einer Steuer-Identifikations-Nummer je Bürger beschlossen, der seit Mitte des Jahres durchgeführt wird.
Sowohl für die Experten in den kommunalen Meldebehörden wie auch bei Deutschlands größtem kommunalen Software-Hersteller AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern)ergeben diese Anforderungen wie auch die damit verbundenen neuen Arbeitsabläufe die Notwendigkeit intensiver Abstimmungen und umfangreicher Schulungen.
Ist einerseits auf die Einrichtung einer passenden Infrastruktur (Drucker, Daten-Netze, Server) zu achten, ist zugleich durch ausreichende Ausbildungsmaßnahmen sowie entsprechende organisatorische und personelle Maßnahmen sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen an die Meldebehörden nicht zu verlängerten Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger führen. Die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der eingesetzten Software-Lösung OK.EWO der AKDB stellt zudem sicher, dass auch in Zukunft eine komfortable und sichere Bearbeitung von Vorgängen in weit über 1.000 Behörden stattfindet.
Zum aktuellen Stand der Umsetzung erklärt in der Landeshauptstadt Wiesbaden Jürgen Arndt(Anwendungsspezialist für OK.EWO): „Verfahrensanpassungen durch Gesetzesänderungen und zukünftige Planungen wie z.B. die Änderung des Passgesetzes werden von AKDB-Seite frühzeitig berücksichtigt und integriert. Der Bestandsabzug BZSt funktioniert reibungslos und Mitteilungen an das BZSt bei der Fortschreibung des Melderegisters erfolgen problemlos“.
Jürgen Schäfer (beim zuständigen kommunalen Service-Provider Teldec Verfahrensexperte für das Meldewesen) aus der Landeshauptstadt Saarbrücken ergänzt: „Die Umsetzung Biometrie Stufe II (Fingerprint) erfolgt planmäßig und wird frühzeitig zur Verfügung gestellt, was mit der erfolgreichen Teilnahme von Pilotstädten am bundesweiten Test bereits bestätigt wurde.“
Beide Experten betonen die gute Handhabbarkeit des elektronischen Nachrichtenaustausches mittels Nachrichtenkorb in OK.EWO und können berichten, dass der Integrationsassistent für die Nachricht 0203 (Auswertung der Rückmeldung) bei der Sachbearbeitung als große Erleichterung empfunden wird.
Die AKDB bereitet nun die Auslieferung der nächsten Version von OK.EWO vor. Fachliche Schwerpunkte dieser Lösungsvariante sind u.a. die Anpassungen an das neue Passgesetz zum 01.11.2007, die Umstellung vom Standard XMeld 1.3.1 auf 1.3.2A zum gleichen Datum und die dann ebenfalls erforderliche Umstellung der Datenübermittlung an Rentendienst (Sterbefälle)und BfA (Geburten) auf elektronischen Nachrichtenaustausch.
Eine Vielzahl von weiteren Arbeitserleichterungen bei gesetzlich in Zukunft vorgeschriebenen Vorgängen, darunter länderspezifische Ergänzungen für NRW, Bayern und Hamburg, ergänzen die Version. Mit OK.EWO werden aktuell über 14,5 Millionen Einwohner administriert.
Hiltrud Holzmann, Leiterin des Geschäftsfeldes Öffentliche Sicherheit und damit auch zuständig für das Meldewesen bei der AKDB: „Die mit unserem Fachverfahren arbeitenden Behörden sind umfassend darauf vorbereitet, ihre Aufgaben zeit- und sachgerecht zu erfüllen. Der enge Dialog mit unseren Anwendern ist für uns dabei von besonderer Bedeutung, um rechtzeitig und umfassend die richtigen Lösungen zum richtigen Zeitpunkt bereitzustellen!“