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AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern

AKDB-Software unterstützt Jugendämter beim Schutz gefährdeter Kinder

(lifePR) (München, )
Im Oktober 2005 trat der Paragraph 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft. Dieser Paragraph enthält einen Schutzauftrag für alle Jugendämter, der sie u. a. verpflichtet, jedem ernsthaften Hinweis von Bürgern, Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Polizei etc. nachzugehen, der auf eine Kindeswohlgefährdung hindeutet.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) unterstützt mit einem neuen Software-Programm die Mitarbeiter der Jugendämter bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. In den Geschäftsstellen der AKDB in Bayreuth und Landshut informierten sich Ende Juli mehr als 60 Führungskräfte aus Jugendämtern und Sozialdiensten über die neue AKDB-Lösung. Die vielfältigen – auch webfähigen – Meldezugangswege, die strikte und zugleich übersichtliche Prozessorientierung mit zeitgesteuerten Eskalationsprozeduren, sowie die ausführliche Verlaufsdokumentation trafen dabei auf enormes Interesse.

In die Planung und Entwicklung des Programms haben Anwender aus verschiedenen Bundesländern ihre fachlichen Vorstellungen und individuellen Erfahrungen aus der Praxis eingebracht. Zugleich sind die Richtlinien des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) maßgeblich realisiert. Dadurch werden standardisierte und jugendamtsübergreifende Abläufe ermöglicht.

Die neue, mit JAVA entwickelte AKDB-Software kann auch unabhängig vom Jugendhilfeverfahren der AKDB, OK.JUG, eingesetzt werden. Die OK.JUG-Anwender profitieren von integrativen Datenaustauschmöglichkeiten.

Manfred Breinbauer, Leiter der Entwicklung im Geschäftsfeld Sozialwesen der AKDB, stellte bei den Veranstaltungen den Funktionsumfang der Software vor. Von der qualifizierten Meldungsannahme und der Erstbewertung über die Gefährdungsabschätzung bis zur Ausarbeitung eines Paragraph 8a-Schutzkonzeptes sowie dem Abschluss der Meldung führt das neue Programm durch alle Prozessschritte. Das Meldeverfahren mit integrierter Meldungseskalation ist ein geeignetes Werkzeug zur Unterstützung eines standardisierten Frühwarnsystems.

Die Software stellt die diversen Aktivitäten und Entscheidungen transparent dar. Sie hilft den Sozialarbeitern im Jugendamt präzise, korrekte und schnelle Entscheidungen zu treffen und daraus rechtzeitig entsprechende Aktivitäten abzuleiten. Sie bietet für die Sachbearbeiter gleichzeitig durch lückenlose Protokollierung des Bearbeitungsverlaufs größtmögliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Die Praxisorientierung des Produkts und die Nachhaltigkeit der Dokumentation der Abläufe und Wirkungsketten überzeugte die Teilnehmer.

Die Fachdiskussion im Anschluss an die Präsentation der Softwarelösung spiegelte die Bedeutung der Thematik in den Jugendämtern und das damit verbundene große Interesse an dem neuen Produkt wider. Die durchwegs positiven Rückmeldungen zeugten vom dringenden Bedarf nach einer umfangreichen Programmlösung mit standardisiertem Prozessverfahren zum Paragraph 8a „Kindeswohlgefährdung“. Mit der innovativen Software bietet die AKDB eine adäquate Lösung.

AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern

Mit über 35 Jahren Erfahrung in Erstellung und Produktion kommunaler Branchensoftware steht die AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) für Kompetenz und Qualität. Als marktführendes Softwarehaus gehören zu den primären Aufgaben der AKDB die Entwicklung, Pflege und der Vertrieb hochqualifizierter und effizienter Softwarelösungen für nahezu alle Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden.

Als moderner Dienstleister agiert die AKDB als Service-Rechenzentrum, Datendrehscheibe für den beleglosen Datenaustausch und Online-Verbindungen und als Know-how-Zentrum für spezialisierte Beratung, Betreuung, Verkauf und Schulung. Die eGo-vernment-Anforderungen der Kommunen und das Neue Kommunale Finanzwesen (NKFW) sind aktuelle Themen, denen sich die AKDB erfolgreich stellt.

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