Abtreibung bis zur Geburt? Embryonenschutz? Selektion von Menschen mit Handicap? Wir haben die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefragt, wie sie zu Themen stehen, die Lebensrechtlern unter den Nägeln brennen. Und da uns nicht von allen Antworten zu allen Themen vorliegen, haben wir recherchiert, was diese Parteien andernorts haben verlauten lassen.
Das Ergebnis sind hieb- und stichfeste Positionen, die wir auf unserer Homepage veröffentlicht haben und die Interessierte dort ab heute (https://www.alfa-ev.de/...) einsehen können. Wer also wissen will, welche Standpunkte die im Bundestag vertretenen Parteien zu Themen wie Abtreibung als Menschenrecht, Streichung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen (§ 219a StGB), Verbot von Gehsteigberatungen, Abtreibung im Home Office, nicht-invasive pränatale Tests (NIPT), assistierter Suizid sowie dem Schutz künstlich erzeugter Embryonen, Eizellspende und Leihmutterschaft vertreten, der ist gut beraten, der ALfA-Homepage einen Besuch abzustatten, bevor er in der Wahlkabine sein Kreuz macht. Es prüfe, wer sich bindet.
Damit nicht genug: Eine ausführliche Betrachtung der Positionen auch von Parteien, die bisher nicht im Deutschen Bundestag vertreten sind, finden Interessierte in der aktuellen Ausgabe der von ALfA e.V. herausgegebenen, vierteljährlich erscheinenden populärwissenschaftlichen Zeitschrift „LebensForum“. Dort haben wir die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich ihrer zum Lebensschutz vertretenen Positionen analysiert.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).