Bei einem Radportler lag ein bestimmter Wert minimal außerhalb des für das analysierende Labor vorgegebenen Normbereichs, jedoch innerhalb der für die Blutdopingbekämpfung angegebenen Grenzwerte. Dies hätte verschiedene Gründe haben können, unter diesen auch verschiedene Erkrankungen (z.B des Blutzellsystems), Doping mit einem erythropoietischen Stimulans (z.B. EPO) oder aber eine Varianz des Messsystems.
Auf diese Tatsache hin habe ich den betroffenen Sportler, den verantwortlichen Trainer sowie den Sportdirektor des Verbandes hingewiesen, ebenfalls wurde diese Tatsache im Untersuchungsbericht vom 28.6.2004 aufgeführt und aktenkundig gemacht. Im weiteren Verlauf wurden zur Kontrolle des Befundes weitere Analysen des Sportlers in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Bei diesen Untersuchungen bestätigten sich die Auffälligkeiten nicht.
In keiner Weise stellte die erhobene Wertekonstellation einen positiven Dopingbefund dar, alle Werte lagen jederzeit innerhalb der vom Internationalen Radsportverband (UCI) zum Zwecke der Blutdopingbekämpfung festgelegten Grenzwerte für die entsprechenden Variablen.
Ich habe auch zu keinem Zeitpunkt versucht die Werte zu verschleiern, im Gegenteil, auf Grund der Werte vom 08.06.2004 habe ich weitere Untersuchungen veranlaßt und sowohl Bundestrainer als auch Sportdirektor unmittelbar in Kenntnis gesetzt.
Mit Telefax vom 22. September 2004 bestätigte die UCI, dass die ihr zur Verfügung gestellten und begutachteten Blutwerte des betreffenden Sportlers, und zwar in dem gesamten Zeitraum von 1994 bis 2004 nach den Richtlinien der „Sporting Safety and Conditions Commission (SSCC)“ der UCI keine gesundheitsgefährdenden oder dopingverdächtigen Auffälligkeiten aufwiesen.
Eine Veranlassung weiterer Maßnahmen (z.B. Urinkontrollen) war anhand dieser Werte nach Auffassung der SSCC in keiner Weise notwendig. Sämtliche Tatsachen waren allen Beteiligten bereits seit 2004 bekannt.
Aufgrund der aufgestellten Behauptungen habe ich mich entschlossen, gegen die mich erhobenen Vorwürfe juristisch vorzugehen und den Hamburger Sport- und Medienanwalt Dirk-Hagen Macioszek zwecks Wahrnehmung meiner Interessen eingeschaltet und mit der Erwirkung einstweiliger Verfügungen beauftragt.