Aufatmen können außerdem die Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen, die auch künftig ungehinderten Zugang zu Innenstädten haben. "Mit der jetzigen nachgebesserten Version konnte das Schlimmste verhindert und die gröbsten Mängel ausgeräumt werden", sagt ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. "Dass jedoch für Anwohner keine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung geschaffen wurde, wird der ADAC kritisch weiterverfolgen. Falls erforderlich, werden wir auch rechtliche Klagen von Betroffenen unterstützen. Denn für diejenigen, die ein altes Fahrzeug besitzen, das technisch nicht nachgerüstet werden kann, und die sich auch kein neues Fahrzeug leisten können, bedeuten die Fahrverbote einen enteignungsgleichen Eingriff."
Von einem Oldtimer-Fahrverbot in Umweltzonen wären laut ADAC rund 210 000 Fahrzeuge betroffen gewesen – 155 000 mit H-Kennzeichen und gut 55 000 mit roten 07-er Kennzeichen. Nach Auffassung des Clubs hätte eine Aussperrung dieser Autos mit ohnehin sehr geringen Fahrleistungen keinerlei positive Auswirkungen auf die Feinstaubbilanz einer Stadt gehabt. Grundsätzlich tragen Pkw nur zu einem sehr geringen Teil zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Der Club lehnt deshalb Fahrverbote ab, da sie massiv in die individuelle Mobilität eingreifen und völlig unverhältnismäßig sind.