Die Beschwerdequote der BaFin gibt Aufschluss über die Qualität einer Versicherung. Sie gilt als Indiz für die Kundenzufriedenheit. Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Beschwerde einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. Fast jede vierte Beschwerde ging 2006 für die Absender erfolgreich aus.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz hat im Zeitraum der BaFin-Erhebung seine Leistungen auf die Bereiche Freizeitsport und Reise ausgeweitet und die Deckung auf 300 000 Euro erhöht. Seit April 2006 sind auch Ärger wegen Schmerzensgeld nach einem Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung abgedeckt. Der Schutz der gesamten Police gilt weltweit und grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC-Mitglieder. Die Police ist für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (Mehrfahrzeug-Rechtsschutz) in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/versicherungen sowie unter der Telefonnummer 01805/10 11 12 (0,14 Euro/Min.) erhältlich.