Falschparker in Tschechien müssen mit einer Geldstrafe ab 60 Euro rechnen. In Holland sind mindestens 50 Euro fällig, in Kroatien und Schweden müssen wenigstens 40 Euro bezahlt werden. Ein Verstoß in Italien kostet ab 35 Euro, in Österreich ab 20 Euro. In vielen Ländern wie beispielsweise in Holland können falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt oder mit einer Parkkralle an der Weiterfahrt gehindert werden. Für das Anbringen und Entfernen der Reifenklemme wird eine zusätzliche Gebühr fällig, die oftmals um einiges höher ist als das Bußgeld.
Um nicht unwissentlich ein Knöllchen wegen Falschparkens zu erhalten, ist es wichtig die Bedeutung der Markierungen am Fahrbahnrand in den verschiedenen Ländern zu kennen. Gelbe Linien signalisieren ein Park- oder Halteverbot. In Österreich kann unerlaubtes Parken auf Privatgrund eine Klage wegen Besitzstörung zur Folge haben. Oft erhalten ortsfremde Autofahrer in Österreich auch ein Knöllchen, weil sie nicht wissen, dass sie ihr Fahrzeug in einer Kurzparkzone abgestellt haben. Auf diese wird nur am Beginn und Ende des Parkbereichs durch ein Schild hingewiesen. Geldstrafen, die nicht direkt in Österreich vollstreckt werden, können nachträglich auch in Deutschland eingetrieben werden.
Eine Vollstreckung von nicht bezahlten Geldbußen aus den anderen EU-Ländern ist in Deutschland voraussichtlich erst ab dem Jahr 2009 möglich. Der ADAC rät, sich trotzdem immer an die im Ausland geltenden Parkregeln zu halten. So kann unnötiger Ärger vermieden werden.