Egal, wer letztlich die Verantwortung für das Filter-Desaster trägt: Gegenüber dem Autofahrer muss die Werkstatt gerade stehen, die den Filter eingebaut hat. Betroffene Autofahrer sollten sich deshalb mit der Werkstatt in Verbindung setzen und dort ihre Ansprüche geltend machen. Der ADAC fordert Hersteller, Handel und Kfz-Werkstätten auf, sich aufgeschlossen für eine verbraucherfreundliche und kulante Lösung zu zeigen.
Auch die Finanzbehörden sollten nach Ansicht des ADAC zu einer verbraucherfreundlichen Lösung beitragen, und die Autofahrer nicht dafür bestrafen, dass sie in gutem Glauben frühzeitig nachgerüstet haben.
Der ADAC weist darauf hin, dass es durch Nachrüstung eines Partikelfilters nach wie vor möglich ist, sowohl von der Förderung in Höhe von 330 Euro zu profitieren, als sich auch die sonst fällige Strafsteuer in Höhe von 1,20 Euro/100 cm2 Hubraum zu sparen. Für die meisten Fahrzeuge sind qualitativ hervorragende Nachrüstsysteme lieferbar. Nachgerüstete Diesel haben einen höheren Wiederverkaufswert und werden bei der Vergabe der Umweltplaketten, die man zum Fahren in den ab 2008 geltenden Umweltzonen benötigt, besser gestellt.