Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 53261

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.) Hansastraße 19 80686 München, Deutschland http://www.adac.de
Ansprechpartner:in Frau Katja Legner +49 89 76766417
Logo der Firma Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.)
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.)

Richtig kreiseln in Europa

Verkehrsregeln im Ausland / ADAC: Kreisverkehr hat vielerorts keine Vorfahrt

(lifePR) (München, )
Gefährliche Kreuzungen werden hier wie im Ausland oft durch einen Kreisverkehr entschärft. In Deutschland gilt dabei die einfache Regel: Der einfahrende Verkehr muss warten, der Kreisel hat Vorfahrt, geblinkt wird nur beim Ausfahren. Doch Vorsicht: In vielen Ländern Europas gelten andere Regeln! Der ADAC hat die wichtigsten zusammengestellt:

Österreich: Hier gilt grundsätzlich "rechts vor links", der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel. Allerdings kann durch Schilder eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet werden. Geblinkt wird beim Ausfahren.

Italien: Sofern die Vorfahrt nicht ausdrücklich durch Schilder geregelt ist, gibt es theoretisch auch hier die Vorschrift "rechts vor links", praktisch wird diese jedoch nicht immer beachtet. Es empfiehlt sich eine defensive Fahrweise und erhöhte Vorsicht.

Frankreich: Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben - soweit nichts anderes angezeigt ist - grundsätzlich Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch mittels Beschilderung dem Kreisel Vorfahrt gewährt.

Schweiz, Spanien, Polen, Portugal: Hier hat - vorbehaltlich anderslautender Beschilderung - grundsätzlich der Kreisverkehr Vorfahrt.

Großbritannien: Bedingt durch den Linksverkehr wird nach links in den Kreisel eingefädelt. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisel hat - sofern Fahrbahnmarkierung bzw. Beschilderung nichts anderes vorsehen - Vorfahrt.

Für mehrspurige Kreisel gilt generell: Wer nur bis zur nächsten Ausfahrt fährt, bleibt auf der äußersten Spur, wer 180 Grad oder mehr auf dem Kreisel zurücklegt, wechselt idealerweise bereits beim Einfahren auf weiter innen liegende Fahrbahnen. Erst beim Ausfahren wird auf die Außenspur zurückgekehrt, angezeigt durch ein Blinkzeichen rechts.

Lediglich Großbritannien schert aus diesen Blinkregeln aus: Wer die nächstliegende Ausfahrt benutzt, blinkt durchgängig ab der Einfahrt links, wer den Kreisel bei der zweiten Abfahrt verlässt, blinkt erst bei der Abfahrt links. Wer die dritte Ausfahrt wählt, blinkt während des Kreiselns auf der Innenspur durchgängig rechts und setzt beim Verlassen den linken Blinker.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.