Österreich: Hier gilt grundsätzlich "rechts vor links", der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel. Allerdings kann durch Schilder eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet werden. Geblinkt wird beim Ausfahren.
Italien: Sofern die Vorfahrt nicht ausdrücklich durch Schilder geregelt ist, gibt es theoretisch auch hier die Vorschrift "rechts vor links", praktisch wird diese jedoch nicht immer beachtet. Es empfiehlt sich eine defensive Fahrweise und erhöhte Vorsicht.
Frankreich: Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben - soweit nichts anderes angezeigt ist - grundsätzlich Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch mittels Beschilderung dem Kreisel Vorfahrt gewährt.
Schweiz, Spanien, Polen, Portugal: Hier hat - vorbehaltlich anderslautender Beschilderung - grundsätzlich der Kreisverkehr Vorfahrt.
Großbritannien: Bedingt durch den Linksverkehr wird nach links in den Kreisel eingefädelt. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisel hat - sofern Fahrbahnmarkierung bzw. Beschilderung nichts anderes vorsehen - Vorfahrt.
Für mehrspurige Kreisel gilt generell: Wer nur bis zur nächsten Ausfahrt fährt, bleibt auf der äußersten Spur, wer 180 Grad oder mehr auf dem Kreisel zurücklegt, wechselt idealerweise bereits beim Einfahren auf weiter innen liegende Fahrbahnen. Erst beim Ausfahren wird auf die Außenspur zurückgekehrt, angezeigt durch ein Blinkzeichen rechts.
Lediglich Großbritannien schert aus diesen Blinkregeln aus: Wer die nächstliegende Ausfahrt benutzt, blinkt durchgängig ab der Einfahrt links, wer den Kreisel bei der zweiten Abfahrt verlässt, blinkt erst bei der Abfahrt links. Wer die dritte Ausfahrt wählt, blinkt während des Kreiselns auf der Innenspur durchgängig rechts und setzt beim Verlassen den linken Blinker.