Für Reisen innerhalb der EU reicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis, den die jeweilige Heimatkommune ausstellt. Er ist sechs Jahre gültig, erfordert ein Lichtbild (Profil- oder Frontalaufnahme) und kostet acht Euro.
Für das außereuropäische Ausland sind ein Reisepass und - abhängig vom Zielland - ein Visum erforderlich. Kinder benötigen seit dem 1. November 2007 einen eigenen Kinderreisepass, denn um Missbrauch vorzubeugen ist es nicht mehr möglich, diese in den elterlichen Pass eintragen zu lassen. Kinderreisepässe sind sechs Jahre lang gültig, mit einer maximalen Verlängerung bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ausgestellt wird das Dokument zum Preis von 13 Euro (sechs Euro für die Verlängerung), nötig dazu ist ein Lichtbild in Frontalansicht. Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. Aber: Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe und noch nicht abgelaufene Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit.
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird ein elektronischer Reisepass, ein so genannter ePass, ausgestellt. Ein integrierter Computerchip enthält neben personen- und dokumentenbezogenen Daten auch biometrische Angaben in Form eines Passfotos und zweier Fingerabdrücke. Ein ePass ist sechs Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Das ist beispielsweise bei Reisen in die USA von Vorteil, weil somit die Visumkosten gespart werden können.