Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 35766

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.) Hansastraße 19 80686 München, Deutschland http://www.adac.de
Ansprechpartner:in ADAC-Online-Redaktion
Logo der Firma Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.)
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V (ADAC e.V.)

Wer länger fährt, bekommt mehr zurück

Urteil/ Integritätszuschlag beachten

(lifePR) (München, )
Nur wer bei einem unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter nutzt, kann von der Versicherung Reparaturkosten verlangen, die bis 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2007 hervor.

In dem entsprechenden Fall (Aktenzeichen VI ZR 89/07, DAR 2008, 79) hatte der Kläger seinen VW Golf nach einem Unfall fachgerecht laut Gutachten reparieren lassen. Der entstandene Reparaturaufwand war zwar größer als die Wiederbeschaffungskosten, die beim Kauf eines vergleichbaren Wagens entstanden wären. Er überschritt aber nicht die vom BGH 1991 festgesetzte Grenze von 130 Prozent, auch Integritätszuschlag genannt. Dadurch hätte der Geschädigte Anspruch auf Zahlung der gesamten Reparatursumme gehabt. Die Versicherung erstattete jedoch nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Der Bundesgerichtshof gab der Versicherung Recht. Er wies darauf hin, dass der Kläger sein Auto bereits einen Monat nach dem Unfall verkauft hatte. Laut Auffassung des BGH muss der Geschädigte sein Fahrzeug nach sachgerechter Reparatur aber noch sechs Monate weiter verwenden, um einen Ersatz der nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur 130-Prozent-Grenze verlangen zu können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände gegen eine Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs sprechen.

Diese Grundsätze gelten laut BGH auch dann, wenn ein Fahrzeug in Eigenregie sach- und fachgerecht entsprechend den Vorgaben im Sachverständigengutachten repariert worden ist. (Urteil vom 27. 11. 2007, Aktenzeichen VI ZR 56/07, DAR 2008, 81)
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.