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Je nach Ausmaß der festgestellten Behinderung wird der Grad der Behinderung (GdB) (auf einer zehnstufigen Skala) zwischen 20 und 100 festgesetzt. Maßgeblich dafür sind alle Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art. Der GdB soll die Auswirkungen der Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft abbilden. Der Vortrag befasst sich mit dem Ablauf des Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahrens im Bereich des Schwerbehindertenrechts und beleuchtet die wichtigsten Aspekte von der Antragsstellung über den Widerspruch bis hin zur gerichtlichen Entscheidung – unter anderem das Verhalten des/der Betroffenen im Umgang mit dem Versorgungsamt, die Voraussetzungen von Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht und die Maßstäbe, nach denen der GdB im Bereich der Multiplen Sklerose gebildet wird.