"Wir haben bei dieser Ausschreibung noch stärker die Belange mittelständischer und kleiner pharmazeutischer Unternehmen berücksichtigt", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Chefunterhändler bei den AOK-Arzneimittel- Rabattverträgen. "Die Zahl der Ausschreibungsregionen (Gebietslose) haben wir von bisher fünf auf sieben erweitert. Außerdem konnten die Unternehmen erstmals Angebote für Arzneimittel abgeben, die sie selbst derzeit noch nicht auf dem Markt anbieten", so Hermann. Je Gebietslos setze die AOK weiterhin bei jedem Wirkstoff exklusiv auf einen Bieter als Vertragspartner. Damit werde für die AOK-Versicherten über zwei Jahre Kontinuität in der Arzneimittelversorgung garantiert.
Für die Wirkstoffe, für die bisher noch keine Zuschläge erteilt werden können, gebe es Nachprüfverfahren: "Mit dem am 01. Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat die Koalition den pharmazeutischen Unternehmen leider neue Möglichkeiten für juristisches Störfeuer gegen die Rabattverträge eröffnet. Die Hersteller können gerichtlich längst geklärte Sachverhalte jetzt neu vor die Zivilgerichte bringen. Frühere Entscheidungen der Sozialgerichte müssen nicht berücksichtigt werden. Dies nutzen Pharmaunternehmen aus und versuchen das erfolgreiche Instrument der Rabattverträge wieder kaputt zu prozessieren", verdeutlicht Hermann.
Trotzdem zeigt sich Hermann letztlich optimistisch: "Wir haben alle notwendigen rechtlichen Schritte für schnelle Entscheidungen eingeleitet und sind zuversichtlich, auch für die verbliebenen Wirkstoffe rechtzeitig Verträge abschließen zu können. Bei den bisherigen Ausschreibungsverfahren sind bereits über 80 solcher Vergabenachprüfungen klar zu Gunsten der AOK entschieden worden", so Hermann.
FAQs zu den AOK-Rabattverträgen gibt es im Internet unter www.aok-presse.de oder www.aok-bw-presse.de.
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