Die in einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen wirken sich für gesetzlich Krankenversicherte deshalb sehr negativ aus, weil hier keine Öffnungsklauseln zugunsten von Verhandlungs- und Vertragsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für Zahnersatz aufgrund gesetzlicher Regelungen seit 2005 nur noch Festzuschüsse bezahlen. Versicherte müssen neben ihrem Eigenanteil nach den Preisen für gesetzlich Krankenversicherte außerdem zusätzliche, nach der GOZ abzurechnende Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Rund 60 % des Zahnersatzes für gesetzlich Versicherte werden inzwischen nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Deshalb belastet der geplante Aufschlag von 6 % bei der GOZ die gesetzlich Krankenversicherten jährlich zusätzlich mit Mehrausgaben in Höhe von rund 280 Mio. Euro.
Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOKBundesverbandes, erklärte dazu: "Die Bundesregierung sollte den gesetzlichen Krankenkassen deshalb auch Möglichkeiten eröffnen, ihren Versicherten durch Verhandlung von Preisen für diese Privatleistungen günstige Zusatztarife für hochwertigen Zahnersatz anbieten zu können. Eine Öffnungsklausel in der GOZ für entsprechende Verhandlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen würde es der AOK ermöglichen, Ihren Versicherten interessante Zusatztarife anzubieten: Fairer Wettbewerb zwischen der AOK und privaten Krankenkassen macht deshalb für beide Seiten eine Öffnungsklausel in der GOZ notwendig."
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