Auch die im neuen Arzneimittelgesetz verankerte finanzielle Beteiligung von Pharmaunternehmen, Medikamenten- Großhändlern und Apotheken an den steigenden Kosten des Gesundheitswesens in Form von Rabatten und Preisabschlägen begrüße die AOK ausdrücklich, so Reichelt.
Deutliche Kritik übt die AOK dagegen an den kartellrechtlichen Regelungen im neuen Gesetz. Ab Januar 2011 gilt für einzelne Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusätzlich das Kartellrecht. Statt der Sozialgerichte sind dann die Zivilgerichte für Ausschreibungen im Gesundheitswesen zuständig. Die AOK befürchtet, dass die Pharmaindustrie jetzt nochmals massiv versuchen wird, bestehende und neue Arzneimittelrabattverträge zu blockieren. Für die GKV stehen dadurch Einsparungen in Milliardenhöhe auf dem Spiel.
"Die Koalition ändert und verkompliziert ohne jede Not ein vorbildlich funktionierendes Verfahren", sagte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOKArzneinmittelrabattverträge, Baden-Württembergs AOKVorstandsvize Dr. Christopher Hermann am Donnerstag in Stuttgart. "Die Sozialgerichte haben die juristischen Auseinandersetzungen nach Ansicht aller Beteiligten umsichtig, sachgerecht und zügig geklärt. Das bisher geltende Verfahren fördert Wettbewerb und damit insbesondere den Mittelstand. Deshalb kritisieren auch Mittelstandsvereinigungen der Wirtschaft die Neuregelung."
"Leider hat insbesondere die FDP hier offenbar Industrieinteressen vor Patienteninteressen gesetzt," so Hermann. "Es drängt sich der Eindruck auf, dass unter dem Deckmantel des Kartellrechts wettbewerbsfeindliche Altstrukturen mit wenigen Platzhirschen und hohen Generikapreisen eine neue Chance erhalten sollen."
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