Deh kritisierte, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) es ablehne, jetzt zügig das Medizinproduktegesetz so zu reformieren, dass Patientensicherheit, eine harte Zulassungsprüfung und Versorgungstransparenz über entsprechende Register in Deutschland zum Standard werden. Es reiche auch nicht aus, wenn das Bundesgesundheitsministerium in Brüssel nur vortragen wolle, dass man bei der Umsetzung der Medizinprodukte-Richtlinie stärker auf unangemeldete Kontrollen setzen müsse. Diese unverständliche Zurückhaltung des BMG sei nicht geeignet, um im Sinne des Patientenschutzes die Brüsseler Reformen zu prägen. Deh forderte, gefährliche Brustimplantate und andere risikoreiche Medizinprodukte künftig bereits durch eine harte Zulassungsprüfung auszusortieren. Sie dürften gar nicht erst in Arztpraxen und Krankenhäusern zum Einsatz kommen. Unangemeldete Kontrollen seien nur ein Teilaspekt. Mit deren Forcierung könne man sich nicht vor dringend notwendigen Verbesserungen des Patientenschutzes durch eine durchgreifende Reform drücken.
Die Bundesregierung dürfe es deshalb nicht bei minimalen gesetzlichen Retuschen oder gar bei bloßen Ankündigungen von unangemeldeten Kontrollen bei Brustimplantat- Herstellern belassen. Sie müsse noch in dieser Legislaturperiode das Medizinproduktegesetz gründlich reformieren und zu einem wirksamen Instrument des Patientenschutzes machen.