Erforderlich ist nach den Worten Graalmanns, dass mit einem solchen Gesetz die zentralen Grundrechte aller Patienten transparent und als Rechtsnormen allgemeinverbindlich festlegt werden. Zentrales Leitmotiv müsse die Gewährleistung der Patientenautonomie sein. "Dazu gehört beispielsweise auch das Recht auf umfassende Informationen über die Behandlungsqualität", so der Vorstandsvize. Ziel sollte sein, dass die zentralen Grundrechte der Patienten transparent und allgemeinverbindlich festgehalten werden.
Die AOK plädiert seit Jahren für ein eigenständiges Patientenrechtegesetz. Bereits 2006 hat die Selbstverwaltung von Arbeitgebern- und Versichertenvertretern des AOK-Bundesverbandes Eckpunkte für ein solches Gesetz verabschiedet.