Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Das grundsätzliche Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel, wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.
Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht fallen unter das Gesetz. Allerdings dürfen überall Raucherräume eingerichtet werden.
AOK hilft beim Verzicht auf das Rauchen
Die AOK engagiert sich gegen das Rauchen - sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen. Neben Kursen zur Raucherentwöhnung gibt es das Online-Programm "Ich werde Nichtraucher".
Unterschiedliche Länderregelungen
Eine bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes ist bisher nicht gelungen. Bereits seit dem 1. August 2007 ist in Baden-Württemberg und in Niedersachsen das Rauchen in Gaststätten, Krankenhäusern, Landesbehörden und in Schulen verboten. Ebenfalls seit 1. August gilt in Sachsen-Anhalt Rauchverbot in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendclubs und in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. In Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich das Rauchverbot vom 1. August 2007 an zunächst auf Behörden, Kliniken und Schulen; ab 2008 gilt es auch in der Gastronomie.
Kassen: Regelungen nicht ausreichend
Die Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen das Bemühen der Bundesregierung um eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Sie halten es allerdings nicht für ausreichend. Sie kritisieren insbesondere die Einrichtung von Raucherräumen. Notwendig sei ein bundesweit einheitliches komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Räume und auch in der Gastronomie.
Auch der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung Raucherräume ab. Nur vollständig rauchfreie Arbeitsstätten könnten Nichtraucher wirkungsvoll schützen. Die Ländern forderten deshalb, die Bestimmung in der Arbeitsstättenverordnung zu streichen, nach der Maßnahmen zum Nichtraucherschutz nur insoweit zu treffen sind, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. Außerdem bat die Länderkammer zu prüfen, ob die Zuständigkeit für die Ahndung der Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz im Gesetz festgelegt und nach Möglichkeit einer Bundesbehörde übertragen werden könne. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld geahndet werden.
In einer Stellungnahme zum im Januar veröffentlichten Grünbuch der Europäischen Kommission für ein rauchfreies Europa hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass für Regelungen zum Nichtraucherschutz auf EU-Ebene kein Raum bestehe. Nach dem Prinzip der Subsidiarität im Gemeinschaftsrecht liege die Regelungskompetenz bei den Mitgliedstaaten.
Einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag von 144 Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU und Linksfraktion vom September 2006, in dem ein generelles Rauchverbot auch in der Gastronomie gefordert wird, hat der Bundestag bisher nicht behandelt.