- Elektronischer Identitätsnachweis - eID
Auf dem Chip sind zunächst einmal Name, Adresse und Geburtsdatum zum elektronischen Identitätsnachweis (eID) gespeichert. Mit einem Kartenleser für den Computer können die Daten auch zu Hause ausgelesen werden und dann online zur Identifizierung gegenüber Behörden, Banken oder Internethändlern benutzt werden. Auf Wunsch wird der Ausweis auch ohne eID ausgestellt.
- Elektronische Signatur als Zusatzoption
Der Ausweis kann optional auch mit einem elektronischen Signaturzertifikat beladen werden. Dieses dient rechtlich als vollständiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift. Die elektronische Steuererklärung wird durch die Signatur ohne postalischen Kontakt mit dem Finanzamt möglich sein. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern bei speziellen Anbietern gegen Gebühr.
- Biometrisches Bild - Fingerabdrücke freiwillig
Neu ist ebenfalls, dass ein biometrisches Lichtbild auf dem Ausweis gespeichert ist sein. Nur Grenz- und Polizeibehörden können das Bild auslesen und dann mit einem am Kontrollort gemachten Bild abgleichen. Identitätstäuschungen mit Hilfe gestohlener Personalausweise sollen so verhindert werden. Freiwillig können auch Fingerabdrücke auf dem Chip abgespeichert werden.
- Das wird benötigt - Kartenleser, PIN und AusweisApp
Um sich online auszuweisen, wird ein Kartenlesegerät und eine PIN benötigt. Die PIN wird von der ausstellenden Behörde zugesendet, ein Kartenlesegerät muss gekauft werden. Außerdem ist eine Software erforderlich, die sogenannte AusweisApp. Diese stellt die Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer her. Die Software ist kostenlos im Internet bei den Ausweisbehörden erhältlich. Ein elektronisches Signaturzertifikat für die Unterschriftfunktion ist bei entsprechenden Anbietern erhältlich. Eine Liste der Anbieter findet sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
- Sperrung im Verlustfall
Für den Fall, dass der Ausweis abhanden kommt, sollte in jedem Fall die aktivierte Online-Ausweis-Funktion gesperrt werden. Hierfür stehen zwei Rufnummern zur Verfügung:
- allgemeiner Sperrnotruf: 116 116
- Bürgerservice des Bundesinnenministeriums: 0180 1 333 333
Für die Sperrung wird das Sperrkennwort benötigt, das im Brief mit der PIN mitgeteilt wurde. Sollte das Sperrkennwort abhandenkommen, muss es bei der Personalausweisbehörde in der der Ausweis beantragt wurde, persönlich erfragt werden. Daneben ist der Verlust umgehend bei der ausstellenden Behörde zu melden. Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wird, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter sofort gesondert gesperrt werden.