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ALG auch bei eigener Kündigung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Kündigt ein Arbeitnehmer seine Stelle, weil ihn die Arbeitsbedingungen überfordern, so stellt dies einen wichtigen Grund für die Kündigung dar. Er erhält dann unter Umständen ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld. Aufgrund der Kündigung eines Busfahrers stellte die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen fest. Zu Unrecht, wie das LSG nun betont. Der Kläger hatte gegen die Sperrzeit eingewendet, er habe stets - auch am Wochenende - erst spät am Abend erfahren, ob und wann er am nächsten Tag arbeiten müsse. Um Überschreitungen der Lenkzeiten zu verdecken, habe er mit mehreren Fahrtenschreiberscheiben arbeiten sollen. Der Lohn sei ihm auch nicht pünktlich ausbezahlt worden. Das LSG sah den Busfahrer durch die Arbeitsbedingungen objektiv überfordert. Zwar habe nicht nachgewiesen werden können, ob der Kläger tatsächlich die Lenk- und Ruhezeiten nicht habe einhalten können und mit verschiedenen Fahrtenschreiberscheiben habe arbeiten sollen. Dennoch aber habe er wegen der Arbeitsbedingungen derart unter Druck gestanden, dass er den gestellten Anforderungen nicht mehr habe gerecht werden können, so die ARAG Experten. Demnach durfte der Mann kündigen und im direkten Anschluss Arbeitslosengeld beziehen (LSG Hessen, Az.: L 9 AL 129/08).
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