- Arbeitslosen-Schutz für Privatkunden
- Berufs-Rechtsschutz für Senioren
- Forderungsmanagement Plus für Selbstständige
- Prüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Neue Selbstbeteiligungsvarianten ‚lex‘
ARAG Arbeitslosen-Schutz
Um sich vor finanziellen Einbußen durch unverschuldete Arbeitslosigkeit zu schützen, können Privatkunden nun ihren ARAG Aktiv-Rechtsschutz mit einem besonderen Extra ergänzen –dem Arbeitslosen-Schutz. „Bei einer betriebsbedingten Kündigung schließt der ARAG Arbeitslosen-Schutz die Lücke zwischen gesetzlichem Arbeitslosengeld I und vorherigem Nettoverdienst, und das bis zu 21 Monate", erläutert Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Produktmanagement National bei der ARAG. Wie wichtig diese Absicherung für viele sein dürfte, zeigt eine aktuelle Umfrage der ARAG. Nur 19,4 Prozent der Befragten geben an, ihren Lebensstandard im Falle von Arbeitslosigkeit halten zu können.
Berufs-Rechtsschutz für Senioren
Die Absicherung der Rente durch Mini-Jobs wird für Ruheständler immer wichtiger. Darum führt die ARAG einen speziellen, preislich besonders attraktiven Berufs-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ein. Der neue Baustein kann in den Leistungsvarianten Komfort und Premium gewählt werden. Er sichert Beschäftigungsverhältnisse ab, die der Ergänzung der Rente oder Pension dienen. Er umfasst zudem auch einen Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zu Rente und Pension sowie einen Rechtsschutz für Arbeitgeber von hauswirtschaftlich Beschäftigten und Pflegekräften.
Forderungsmanagement Plus –Highlight für Selbständige
Erweitert wird der Aktiv-Rechtsschutz Premium für Selbstständige: Mit Forderungsmanagement Plus profitieren Kunden von den Vorteilen eines Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes in Verbindung mit dem Online-Forderungsmanagement. „Diese Anpassung ist ein echter Glanzpunkt in 2016. Auch für strittige Zahlungsforderungen übernehmen wir im Anschluss an das Forderungsmanagement die Kosten von bis zu 5.000 Euro pro Vertragslaufzeit ab einem Mindeststreitwert von 1.000 Euro", führt Dr. Matthias Maslaton, ARAG Vorstand Produkt und Innovation, aus. Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent.
ARAG JuraCheck® wird erweitert und im Premium-Rechtsschutz integriert
Laut der oben genannten Umfrage hatten 16,9 Prozent aller Berufstätigen schon einmal Ärger mit ihrem Arbeitgeber wegen eines Arbeitszeugnisses. Kritik wird verschlüsselt geäußert –und ist entsprechend schwer zu erkennen. Auch viele andere juristische Feinheiten sind bei einem Arbeitszeugnis zu beachten. Oft haben Arbeitnehmer ein Recht auf Nachbesserung, ohne es zu wissen. ARAG JuraCheck® bietet daher Hilfe von spezialisierten Anwälten. Sie prüfen das Arbeitszeugnis auf eventuelle Mängel und verschlüsselte Formulierungen. Im Aktiv-Rechtsschutz Premium ist JuraCheck® und auch die Prüfung von Arbeitszeugnissen inklusive. Diese Neuerungen gelten auch für den Aktiv-Rechtsschutz Premium für Selbstständige. „Wenn ein Vertrag Fragen aufwirft oder man die eigene Website rechtlich prüfen lassen will, bekommen Privat-und Gewerbekunden Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten", ergänzt Dr. Matthias Maslaton.
Mit ‚Flex‘ die Selbstbeteiligung verringern
Für preisaffine Privatkunden und Selbstständige gibt es je zwei neue Selbstbeteiligungsvarianten ‚Flex‘. Damit reduziert sich jeweils die gewählte Selbstbeteiligung bei Wahl eines Netzwerkanwalts von 300 auf 150 Euro, bzw. von 150 auf null Euro für Privatpersonen sowie von 400 auf 150 Euro, bzw. 250 auf null Euro für Selbstständige.
Weitere Produkt-Neuerungen 2016:
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab sofort in der Komfort-und Premiumvariante inklusive: Wird Versicherten ein vorsätzliches Vergehen, z.B. angebliche Sachbeschädigung, vorgeworfen, sind Anwaltskosten bis 300.000 Euro abgesichert, wenn keine Verurteilung erfolgt, z.B. wenn das Verfahren eingestellt wird.
• Rechtsschutz für zukünftige Firmengründer im Aktiv-Rechtsschutz Premium: Firmengründer sind meist schon vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit aktiv. Wird beispielsweise vor einer Firmengründung eine beantragte Gewerbeerlaubnis abgelehnt, sichert die ARAG die daraus entstehenden Streitigkeiten ab.
• Vorsorglicher Beratungs-Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten –zum Beispiel Elternzeit, Lebensarbeitszeitmodell und Rechte des Auszubildenden bei Wechsel der Ausbil-dungsstätte.
• Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zur Altersrente in der Komfort-und Premiumvariante: Wer sich in Sachen Rente zu Fristen und Anträgen von einem Anwalt professionell beraten lässt, bekommt von der ARAG die Beratungskosten erstattet.