- Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten Online-Schutz
- Identifizierung und Löschung von Mobbing-Beiträgen im Netz durch einen Dienstleister
- Schadensersatz bei Streitigkeiten mit einem Online-Händler, z. B. bei nicht gelieferter Ware (eine Leistung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
- (Beratungs-) Rechtsschutz beim Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen
- Elektronikversicherung für Rechner, Tablet, Spielkonsole, Handy und Zubehör (eine Leistung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
Ob man per Smartphone die Miete überweist, die Tochter Musik herunterlädt oder der Sohn virtuelle Welten erobert: Ein falscher Klick ist schnell passiert. Dann schützt ARAG web@ktiv® vor den Kosten eines Rechtsstreits, der online entsteht. Zum Beispiel bei Einkauf im Fake-Shop, Missbrauch der Identität oder Cybermobbing. Oder wenn beim Download eines Computer-Games angeblich Urheberrechte verletzt wurden. Weil die Online-Aktivitäten einer Familie so unterschiedlich sind wie jedes Familiemitglied selbst, lässt sich die ganze Familie auf Wunsch einfach direkt mitversichern. „Dadurch tragen wir dazu bei, dass sich die vielfältigen Online-Möglichkeiten noch unbeschwerter nutzen lassen“, erläutert Maslaton.
Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten Online-Schutz
ARAG Kunden entscheiden selbst, wie umfassend der Online-Schutz für sie und ihre Familien ausfällt. Denn web@ktiv gibt es jetzt in drei Leistungsvarianten (Basis, Komfort und Premium) – ein Konzept, das sich bei vielen anderen Versicherungslösungen der ARAG bereits bestens bewährt hat. So sichert die Basisvariante einen soliden Grundschutz. Ein Plus an Sicherheit gewährleistet Komfort. Mit Premium wählt der Kunde unseren leistungsstärksten Online-Schutz. Für alle drei Varianten gilt: Es gibt keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung. Unseren Internet-Rechtsschutz web@ktiv erhalten Sie ab 49 Euro im Jahr.
Identifizierung und Löschung von Mobbing-Beiträgen im Netz durch einen Dienstleister
Cybermobbing kann jeden treffen. So wurden neun Prozent der Online-Nutzer schon mal durch beleidigende Postings verunglimpft.* Dies schadet oft nicht nur dem Ruf, sondern auch dem Selbstbewusstsein. Die ARAG lässt solche Beiträge von einem Dienstleister im Internet identifizieren und löschen, auch noch nach fünf Jahren. Ein vom Versicherer auf Wunsch empfohlener und bezahlter Anwalt stellt Strafanzeige (Aktiver Straf-Rechtsschutz) und unterstützt den gemobbten Kunden, seinen Anspruch auf Unterlassung künftiger Verleumdungen durchzusetzen (Unterlassungs-Rechtsschutz). Zudem hilft ein einfühlsamer Psychologe am Telefon, das Erlebte schneller zu verarbeiten – seine Rechnung begleicht die ARAG.
Schadensersatz bei Streitigkeiten mit einem Online-Händler, z. B. bei nicht gelieferter Ware (eine Leistung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
Online-Shopping wird immer beliebter: Mehr als ein Drittel der Internetnutzer in Deutschland kauft Produkte und Dienstleistungen im Netz.** Dabei kommt es immer häufiger zu Konflikten. So hatten 35 Prozent der Online-Shopper schon einmal Ärger mit einem Online-Händler – zum Beispiel weil bereits bezahlte Ware gar nicht, fehlerhaft oder unvollständig geliefert wurde.* In solchen Fällen kommt die ARAG in der Komfort- und Premiumvariante für den entstandenen Schaden auf (Ersatz des Vermögensschadens) oder trägt alternativ die Anwaltskosten in einem Rechtsstreit.
Beratungs-Rechtsschutz beim Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen
Ob man ein fremdes Foto in sozialen Netzwerken postet oder für einen Filmabend versehentlich
ein Video herunterlädt, das urheberrechtlich geschützt ist: Bei Online-Streitigkeiten kann sich der Versicherungsnehmer von einem spezialisierten Anwalt zum Urheberrecht beraten lassen (Beratungs-Rechtsschutz). Bei web@ktiv Komfort zahlt die ARAG darüber hinaus die Gebühren für dessen außergerichtliche Leistungen – zum Beispiel Verhandlungen mit der Gegenseite oder das Aufsetzen von Schreiben (Urheber-Rechtsschutz). Und in der Premiumvariante werden zusätzlich die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor Gericht sowie die Prozesskosten übernommen.
Elektronikversicherung für Rechner, Tablet, Spielkonsole, Handy und Zubehör (eine Leistung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
Eine verschüttete Limonade oder ein Überspannungsschaden sorgen für ein vorzeitiges „Game over“? In Fällen wie diesen können nicht nur Gaming-Fans künftig entspannt bleiben. Denn mit dem neuen web@ktiv Elektronik-Schutz sind Rechner, Tablet, Spielkonsole und Handy versichert. Und sogar das Zubehör ist eingeschlossen. Nach einem Schaden ersetzt die ARAG den Neuwert des defekten Gerätes (Selbstbeteiligung: 50 Euro). Ganz gleich, ob dieser durch Kurzschluss, Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit entsteht (web@ktiv Elektronik-Schutz im web@ktiv Premium).
Hier erfahren Sie mehr zum neuen ARAG web@ktiv®.
* Quelle: ARAG Umfrage zum Thema Internetsicherheit aus März 2019. Durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.
** Quelle: Reuters/dpa