Schule von zu Hause aus, wenig Kontakt zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys oder Sport nachzugehen: Durch die Corona-Pandemie haben vor allem Kinder aus Familien mit geringem finanziellem Spielraum eine schwierige Zeit hinter sich. Um sie zu unterstützen, erhalten einkommensschwache Familien ab August für jedes Kind einen einmaligen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro, den sie individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten ausgeben können. Anspruch haben Familien, die Hartz IV beziehen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Zahlung erfolgt automatisch. Ein gesonderter, formloser Antrag muss nach Auskunft der ARAG Experten nur gestellt werden, wenn Familien lediglich Wohngeld und keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. Zuständig für den Antrag ist die Familienkasse.
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