Wohnungsauflösung vs. Haushaltsauflösung
Obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden und gleichzeitig stattfinden, gibt es laut ARAG Experten streng genommen einen Unterschied: Bei einer Wohnungsauflösung geht es speziell um die Räume selbst. Es geht darum, diese leer und besenrein zu übergeben, wenn beispielsweise ein Mieter auszieht, der Vermieter die Wohnung räumen muss oder wenn es einen Eigentümerwechsel gibt. Dafür wird der gesamte Hausstand ausgeräumt.
Die Haushaltsauflösung umfasst nicht nur das Räumen von Haus oder Wohnung, sondern auch die Entsorgung oder Veräußerung des gesamten Hausrats. Das schließt z. B. Möbel, Haushaltsgeräte oder persönliche Gegenstände mit ein.
Welches sind die grundsätzlichen Überlegungen?
Die vorrangige Entscheidung liegt zunächst einmal darin, ob man den Haushalt selber auflösen oder ein Unternehmen beauftragen möchte. Dies sollte man von verschiedenen Faktoren abhängig machen, darunter Umfang, Dringlichkeit, finanzielle Mittel und die vorhandenen Werte. Das weitere Vorgehen wird davon bestimmt, ob es sich um das eigene Objekt handelt oder das eines Dritten, denn im letzteren Falle braucht es rechtliche Voraussetzungen wie eine Vorsorgevollmacht oder einen Erbschein . Handelt es sich nicht um Eigentum, empfehlen die ARAG Experten außerdem, den Mietvertrag zu prüfen. Dieser regelt genau, wie die Wohnung zu hinterlassen ist. Ein Gespräch mit dem Vermieter kann sinnvoll sein, denn möglicherweise plant er Sanierungen, die eigene Arbeiten überflüssig machen.
Professionelle Unternehmen beauftragen?
Gerade wenn es eilt, weil es sich um ein zu räumendes Mietobjekt handelt, oder wenn die seelische Belastung durch Trauer sehr groß ist, kann es von Vorteil sein, Profis hinzuzuziehen. Es gibt diverse Firmen, die sich auf Entrümpelung und Haushaltsauflösungen spezialisiert haben, aber auch viele Umzugsunternehmen bieten diesen Service an. Sinnvoll ist es, mehrere Angebote einzuholen, denn die Preise und Vorgehensweisen differieren stark. Gerade bei Spezialisten ist es üblich, Werte, die sich in dem Objekt befinden, gegenzurechnen. Dazu gehören zum Beispiel technische Geräte, Gemälde oder sonstige Kunstobjekte, Antiquitäten und andere wertvolle Möbel. Ist man sich nicht sicher, wie die Stücke zu bemessen sind, sollte man vorher Fachleute für eine Schätzung hinzuziehen. Denn im Falle von wirklich wertvollen Gegenständen kann es Sinn machen, diese zu entnehmen und selbst zu veräußern. ARAG Experten raten dringend dazu, die Wohnung vor dem Entrümpelungsstart wirklich gut zu durchsuchen. Gerade wenn es nicht um das eigene Objekt geht, werden immer wieder Bargeld- oder Schmuckverstecke übersehen und das ist fatal. Denn nach der Übergabe an den Haushaltsauflöser geht das Eigentum an den Gegenständen in der Regel auf ihn über.
Wie gehen Profis vor?
Seriöse Unternehmen lassen sich nicht blind auf eine kostenlose Entrümpelung gegen Wohnungsinhalte ein, sondern vereinbaren einen Besichtigungstermin, bei dem gemeinsam festgelegt wird, welches Inventar von Wert ist und auf das Honorar angerechnet werden kann. Dem Umfang des gesamten Aufwands entsprechend, erhält man ein schriftliches Angebot, das sich nach Arbeitskräften, Arbeitszeit und externen Aufwendungen, wie beispielsweise Entsorgungsgebühren, richtet.
ARAG Experten raten, nicht nur nach dem Preis zu entscheiden, sondern auch zu hinterfragen, wie das Unternehmen gegen Schäden versichert ist und wie die Abfallentsorgung vorgenommen wird. Hilfreich kann auch ein Blick auf Internet-Bewertungen des Entrümplers sein. Denn es gibt auch hier schwarze Schafe. Folgeschäden durch Missachtung von Bestimmungen hinsichtlich Miet- oder Umweltrecht können teuer werden. Nach der Beauftragung und der Terminabstimmung mit dem Dienstleister der Wahl hat man selbst dann vorerst nichts mehr zu tun und nimmt nur noch das besenreine Objekt ab, bevor es ganz zum Schluss an administrative Aufgaben geht.
Ist eine Auflösung in Eigenregie sinnvoll?
Günstiger aber nicht kostenfrei ist die Entrümpelung auf eigene Faust. Bei der Kostenabwägung empfehlen die ARAG Experten, Gebühren von Recyclinghöfen, unter Umständen die notwendige Anmietung eines Transporters sowie auch den eigenen Zeitaufwand mit einzubeziehen.
Checklisten helfen
Grundsätzlich gilt es, sich das aufzulösende Objekt strukturiert vorzunehmen. ARAG Experten schlagen dafür das Erstellen einer Checkliste vor, um sinnvoll vorgehen zu können. Zunächst einmal sollten alle wichtigen Dokumente, die sich in der Wohnung befinden, zusammengetragen und von denen getrennt werden, die später vernichtet werden. Als nächstes sind alle Wertgegenstände an der Reihe, egal, ob Bargeld, Schmuck, Sammlungen, Kunst oder Möbel. Wenn diese Dinge identifiziert sind, können drei Kategorien gebildet werden: Artikel, die man behalten möchte, die Sachen, die verkauft, verschenkt oder gespendet werden sollen sowie die, die entsorgt werden müssen. Dabei bietet sich durchaus an, Familie, Freunde oder Nachbarn zu fragen, ob sie ein Erinnerungsstück haben möchten. Die Müllentsorgung richtet sich dann nach der Art der Überbleibsel, die den kommunalen Abfallgesetzen entsprechend zu trennen sind: Für vieles kann der Sperrmüll in Anspruch genommen werden. In den meisten Städten und Gemeinden gibt es feste Termine zur Abholung, für die man sich aber in jedem Falle anmelden muss. Bestimmte Dinge müssen selbst bei den Recyclinghöfen abgegeben werden, darunter Elektroartikel, Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen und geschreddert werden müssen, oder Stoffe wie etwa Farben, Lacke und Putzmittel.
Abmelden, ummelden, anmelden
Mit der leeren Wohnung alleine ist es allerdings nicht getan, denn es gilt nicht nur, sich allem Sichtbaren zu entledigen, sondern auch aller Verträge und Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise Strom, Wasser und Heizung, Telefon, Fernsehen und Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen, diverse Abonnements und vor allem der Mietvertrag. Zu guter Letzt raten die ARAG Experten zu einem Nachsendeauftrag bei der Post und, wenn sichergestellt ist, dass alle Rechnungen beglichen sind, möglicherweise zur Auflösung von Konten.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietrecht-ratgeber/