Mit Amalgam – seit Jahrzehnten ein billiger und gängiger Füllstoff für Löcher in den Zähnen – kommen jährlich in der EU bis zu 75 Tonnen des hochgiftigen Schwermetalls Quecksilber in Umlauf. Die EU-Kommission hält die Amalgam-Füllungen zwar für Patienten für ungefährlich. Patienten haben aber oft Zweifel und Kritiker verweisen auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung von Amalgam sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Tatsache ist: Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette gelangen und sich so im Körper anreichern. Die EU-Kommission hat jetzt ihren Fahrplan zur Reduzierung von Zahn-Amalgam vorgelegt. Fazit: Die EU hat mal wieder sehr viel Zeit. Zwar wird zum 1. Januar 2019 die Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen vorgeschrieben und die 28 EU-Staaten sollen Aktionspläne zur Verminderung der Nutzung aufstellen. Doch hält selbst der zuständige Chefunterhändler des EU-Parlaments dies eher für Maßnahmen im Sinne einiger Großkonzerne und ihrer Wirtschaftsinteressen. Denn das angestrebte Verbot der Amalgam-Füllungen ist damit vom Tisch. Vielmehr wird noch bis 2020 geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 eventuell ganz darauf verzichten können. Ein Teilerfolg der Kritiker: Zumindest sollen Zahnärzte bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen ab dem 1. Januar 2018 Amalgam-Füllungen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen, so ARAG Experten.
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Amalgam: Europaweites Verbot ist erstmal vom Tisch
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Amalgam: Europaweites Verbot ist erstmal vom Tisch
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Amalgam: Europaweites Verbot ist erstmal vom Tisch