ARAG Experten raten dazu, vorher einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen z. B. zur Fischkunde, der Gewässerkunde, der Fischhege und der Gewässerbewirtschaftung, der Angelgeräte und Angelmethoden, der Behandlung gefangener Fische sowie etwaige Rechtsvorschriften. Angeln ohne Angelschein fällt unter den Tatbestand der Fischwilderei. Geldstrafen dafür liegen in der Regel in etwa zwischen 120 Euro und 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle auch höher.
Angeln: Nicht ohne Fischereischein
ARAG Experten raten dazu, vorher einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen z. B. zur Fischkunde, der Gewässerkunde, der Fischhege und der Gewässerbewirtschaftung, der Angelgeräte und Angelmethoden, der Behandlung gefangener Fische sowie etwaige Rechtsvorschriften. Angeln ohne Angelschein fällt unter den Tatbestand der Fischwilderei. Geldstrafen dafür liegen in der Regel in etwa zwischen 120 Euro und 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle auch höher.