Im Streit um eine fehlende Anwaltsrobe hat sich ein Anwalt vor Gericht nicht durchsetzen können. Im November 2014 war der Münchner Anwalt in einem Zivilprozess vor dem Augsburger Amtsgericht ohne Robe erschienen. Der Richter weigerte sich, die Verhandlung zu eröffnen und setzte einen neuen Termin an. Der Münchner Anwalt sah in dem Verhalten des Richters eine Amtspflichtverletzung und verlangte Schadenersatz von insgesamt 770,50 Euro nebst Zinsen. Die Klage hatte jedoch bis dato keinen Erfolg. Das Landgericht Augsburg entschied, dass ein Rechtsanwalt eine Robe tragen muss, wenn er vor dem Amtsgericht Augsburg in Zivilsachen auftritt. An dem Gewohnheitsrecht habe sich - jedenfalls an diesem Gericht - bis heute nichts geändert. Durch die Amtstracht werden Richter wie Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht - die Person tritt dabei hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück, erläutern ARAG Experten (LG Augsburg, Az.: 031 O 4554/1).
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