Was besagt das Urteil?
Der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland ist grundsätzlich erlaubt! Allerdings wurde 2012 gerichtlich und gesetzlich klargestellt, dass ausländische Versandapotheken genau wie deutsche Apotheken für verschreibungspflichtige Medikamente an festgelegte Preise und die gesetzlich geregelten Zuzahlungen für Rezepte gebunden sind. Laut EuGH verstößt diese Preisfestsetzung für den Arzneimittelversand aus dem Ausland grundsätzlich gegen die Freiheit des Warenverkehrs in der EU. Damit können ausländische Internetapotheken ab sofort verschreibungspflichtige Medikamente günstiger anbieten als die deutsche Konkurrenz.
Droht jetzt das große Apothekensterben?
Die deutsche Regierung hatte gewarnt, dass eine Freigabe der Preise zu einem Apothekensterben – besonders im ländlichen Raum – führen werde. Dieses Argument überzeugte die Richter jedoch nicht. Sie vertraten vielmehr die Meinung, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde. Das wird möglich, weil Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt werden, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden können. Auch eine Gefahr für die Notfallversorgung konnte das Gericht nicht erkennen.
Droht dem Versandhandel das Aus?
Für inländische Apotheken bleibt die Festschreibung der sprichwörtlichen Apothekenpreise nach dem Urteil in Kraft! Sollten sich aus der Neuregelung tatsächlich Versorgungslücken auf dem Land oder bei der Notfallversorgung ergeben, könnte die Politik gegensteuern. In diesem Fall ist laut ARAG Experten auch eine Rückkehr zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten möglich.
Wer profitiert vom EuGH-Urteil?
Neben den ausländischen Versandapotheken können auch Patienten profitieren, da die Preise für Medikamente und auch die Zuzahlung für Rezepte bei ihnen nicht mehr festgelegt sind. Das lohnt sich besonders für chronisch Kranke, die regelmäßig auf teure Arzneien angewiesen sind. Eine holländische Versandapotheke hat die Preise pro Medikament direkt nach Veröffentlichung des Urteils um zwei Euro gesenkt. Auch besondere Rabatte für treue Kunden oder Mitglieder von Patientenvereinigungen sind jetzt möglich. Dem Urteil vorausgegangen war beispielsweise eine Kooperation der Selbsthilfeorganisation Deutsche Parkinson Vereinigung mit einer Versandapotheke. Mitglieder der Organisation haben für bestellte Parkinson-Medikamente Rabatt auf die Zuzahlungen erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt. So konnte es laut ARAG Experten erst zu dem Urteil kommen. Ob die Befürchtungen der Apothekenverbände oder die günstigen Entwicklungen für die Verbraucher eintreten werden und ob gegebenenfalls die Politik gegensteuern kann, wird die Zukunft zeigen.