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Auch in Corona-Zeiten: Keine Angst vor Erster Hilfe

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Handgriffe

(lifePR) (Düsseldorf, )
Viele fürchten sich vor dem Moment, wo sie Erste Hilfe leisten müssen. Dabei sollte man Folgendes bedenken: Egal, wie gut oder schlecht das Wissen um die Erste Hilfe bestellt oder wie groß die Unsicherheit ist – der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen. Wer keine Erste Hilfe leistet, macht sich sogar strafbar. An dieser Tatsache ändert auch das Coronavirus nichts. Was sich durch Covid-19 ändert und welches die wichtigsten Regeln bei der Ersten Hilfe sind, wissen die ARAG Experten.

Erste Hilfe-Kasten aufstocken
Prinzipiell ändert sich durch Corona nichts. Denn gewisse Hygienemaßnahmen waren auch vor Corona schon wichtig. Denn Einweghandschuhe gehörten schon immer in einen gut gepackten Verbandskasten. Wichtig in Corona-Zeiten ist jetzt aber das frühzeitige Anziehen der Handschuhe. Womit das Erste-Hilfe-Kit nun unbedingt aufgestockt werden sollte, sind Desinfektionsmittel und Mundschutz; dieser möglichst für sich selbst und für den Verletzten. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sollte man zurzeit verzichten, keinesfalls aber auf die Herzdruckmassage. Sobald professionelle Hilfe eintrifft, raten die ARAG Experten Ersthelfern, die Hände gründlich zu desinfizieren oder zu waschen, sofern möglich.

Gesetzliche und moralische Verpflichtung
In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 323 c Strafgesetzbuch). Allerdings raten die ARAG Experten, dabei stets auf die eigene Sicherheit zu achten, denn niemandem ist geholfen, wenn sich der Ersthelfer selbst in Gefahr bringt. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg.

Notruf 112 wählen
Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung beim Notruf bekommen. Keine Scheu sollte man haben, sich Unterstützung zu holen, beispielsweise wenn es gilt, einen Verletzten aus einer Gefahrenzone zu bringen. Sobald dann die Rettungskräfte vor Ort sind, folgt man deren Anweisungen und zieht sich zurück, wenn man nicht mehr gebraucht wird.

Herzdruckmassage und Beatmung
Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Ist das Opfer bewusstlos, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100 bis 120 Mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Eine Atemspende war auch vor Corona nicht zwingend erforderlich. Nur wer sich sicher fühlte, gab dem Opfer mittels Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung zwei Atemspenden, bis sich der Brustkorb hob.

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Auf keinen Fall sollte man laut ARAG Experten die Herzdruckmassage unterbrechen. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Die Wiederbelebungsmaßnahmen sollte man durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Stabile Seitenlage
Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der ARAG Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Bei Schock
Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. In dem Fall raten die ARAG Experten, das Opfer in die Schocklagerung zu bringen. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Psychische Erste Hilfe
Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die ARAG Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter – derzeit am besten mit Einweghandschuhen und Mundschutz ausgestattet - können helfen, das Opfer zu beruhigen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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