- "PV" steht für Agenturen mit oft teuren Angeboten
- Besuch zu Hause - Widerrufsrecht bleibt bestehen
- Gebühren nicht sofort bezahlen
Trotz Facebook, Blogs und Twitter gibt es sie immer noch - Annoncen zum Thema Partnerschaft, die dem Leser suggerieren, dass eine individuelle Person auf der Suche nach der großen Liebe ist. Dabei stehen hinter den meisten dieser Anzeigen professionelle Partnervermittlungen, die die Einsamkeit mancher Leser ausnutzen und versuchen, gutgläubigen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. ARAG Experten kennen die Tricks:
Wer sich auf eine solche Anzeige meldet und die angegebene Nummer anruft, wird dazu überredet, dass ein Hausbesuch zur weiteren Besprechung notwendig ist. Bei dieser Besprechung wird jedoch nicht ein Treffen mit besagter Dame oder besagtem Herrn vereinbart, sondern ein allgemeiner Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen, wobei leider viele Partnersuchende die oftmals hohe Gebühr sofort bezahlen. Wenn der überrumpelte Verbraucher den Vertrag widerrufen möchte, argumentieren die Agenturen damit, dass dieser den Mitarbeiter nach Hause eingeladen habe und damit kein Widerrufsrecht bestehe.
Zum Glück hat der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 218/09) diese Praktiken für unwirksam erklärt. Immer dann, wenn es sich beim Hausbesuch um den Abschluss eines Partnervermittlungsvertrags statt um - wie am Telefon vereinbart - die im Inserat beworbene Person handelt, steht dem Verbraucher das Widerrufsrecht weiterhin zu. Denn in diesem Fall handelt es sich nicht um eine vorhergehende Bestellung gemäß § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB, da dem Verbraucher beim Besuch etwas anderes angeboten wird als am Telefon besprochen.
Praxistipp: Wer sich auf eine Partnersuchanzeige hin melden möchte, sollte vorsichtig sein, wenn in der Annonce das Kürzel "PV" (Partnervermittlung) auftaucht. Dieses Kürzel deutet auf eine von professionellen Agenturen geschaltete Anzeige hin. Bei Partneragenturen im Internet sollte ebenfalls Vorsicht geboten sein. Am besten informiert man sich in Foren über die Seriosität der Anbieter bevor man einen Vertrag eingeht.
Download des Textes: http://www.arag.de/...