Aktuell!
Eine Vielzahl der heimischen Pilze in Wald und Flur sind ungenießbar oder sogar giftig! Das weiß jedes Kind. Wer sich nicht auskennt, sollte daher lieber Pilze aus dem Warensortiment der Märkte und des Lebensmittelhandels verarbeiten. Eine Garantie für ungetrübten Pilzgenuss ist das allerdings offensichtlich nicht, wie ein aktueller Vorfall zeigt. Ein Obst- und Gemüsehändler soll auf einem Krefelder Flohmarkt giftige oder verdorbene Pilze verkauft haben. Die Stadt hat eine Verzehrwarnung herausgegeben. Gegen den Händler ermitteln die Behörden.
Vorsicht, giftige Doppelgänger
Wer auf das Sammeln von Pilzen nicht verzichten möchte, sollte aber einige Tipps beherzigen:
- In den Korb – und später in den Kochtopf – gehören nur die Pilze, die man genau kennt!
- Gute Bücher zur Pilzbestimmung können wichtige Helfer sein. Wichtig ist allerdings, nicht nur die Bilder zur Bestimmung der Speisepilze heranzuziehen, fast alle haben ungenießbare oder giftige Doppelgänger. Darum keinen Pilz mitnehmen, der auch nur in einem Punkt von der Beschreibung im Pilzführer abweicht.
- Nur junge und festfleischige Pilze mitnehmen! Alte, matschige und gefrorene Pilze können Gifte ausbilden und sollten daher nicht gegessen werden.
- Die Pilzfunde am besten in einem Stoffbeutel oder in einem luftdurchlässigen Korb sammeln. Werden sie luftdicht verpackt, verderben sie schnell und sind dann nicht mehr genießbar.
Pilze sammeln mit Augenmaß!
Vielerorts sprießen derzeit die Pilze - sehr zur Freude einer immer größer werdenden Sammlerschar. Mancherorts riskieren die Pilzfreunde allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Ansonsten dürfen wild lebende Pilze nach dem Bundesnaturschutzgesetz "an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" gesammelt werden. Viele der beliebten Speisepilze zählen aber laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten! Laut ARAG Experten enthält die Bundesartenschutzverordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Geringe Mengen sind Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag.
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