Wer formal aus der Kirche austritt und keine Kirchensteuern mehr zahlt, ist nicht mehr Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Das ist nicht nur eine Binsenweisheit sondern laut ARAG Experten sogar ein Grundsatzurteil. Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche ist in Deutschland nicht möglich. Ein Freiburger Kirchenrechtler hatte 2007 beim Standesamt seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt. Er zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr, sieht sich aber weiterhin als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. So nicht, meinte das Erzbistum Freiburg und klagte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nun eine Grundsatzentscheidung zur Kirchensteuer in Deutschland. Die Deutsche Bischofskonferenz vertrat bisher den Standpunkt: Wer vor einer staatlichen Behörde, wie dem Standesamt oder einem Gericht, seinen Austritt aus der Kirche erklärt, ist automatisch exkommuniziert. Das sah der Vatikan allerdings anders. Als Kompromiss wurde daher im September dieses Jahres per Dekret festgelegt, dass jeder, der in Deutschland zukünftig aus der katholischen Kirche austritt, von dem für ihn zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen wird. Wer sich trotzdem entschließt auszutreten, ist aus Sicht der Kirche nicht mehr katholisch (BVerwG 6 C 7.12).
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