Ob es Freunde sind, die kein eigenes Auto haben oder welche, die zum Umzug ein größeres benötigen, ist eigentlich gleichgültig. Nahezu jeder Wagenbesitzer ist schon mal gefragt worden: Kann ich mir mal Dein Auto leihen? Und da es sich bei den Bittenden meist um enge Freunde oder Familienangehörige handelt, sagt man nicht nein und rückt den Schlüssel raus. Generell ist dagegen auch nichts einzuwenden, nur im Schadensfall könnte es für den Verleihenden unerquicklich enden. Denn er selbst bzw. seine Haftpflichtversicherung ist für die Begleichung der entstandenen Kosten zuständig. Entweder greift er direkt selbst in die Tasche oder tut dies sukzessive durch die erhöhte Versicherungsprämie. Um solchen unnötigen Kosten und gegebenenfalls daraus resultierenden Streit vorzubeugen, empfehlen ARAG Experten, direkt mit dem autoborgenden Kumpel einen Leihvertrag abzuschließen. Sollte dieser mit dem Auto ins Ausland fahren wollen, ist teilweise eine Halterbescheinigung notwendig. Führt der Fahrer keine Einverständniserklärung des Besitzers mit sich, muss er beispielsweise in Polen ein Bußgeld zahlen.
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