Neuere Studien ergaben: Allein erziehende Frauen leben in Deutschland wesentlich häufiger in ökonomisch schwierigen Verhältnissen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Besonders schlimm, wenn der Vater von seiner Verantwortung nichts wissen will oder die Vaterschaft anzweifelt. In solchen Fällen kann laut ARAG Experten das Jugendamt helfen; und zwar mit einer so genannten Beistandsschaft. Diese kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für ein Kind eingerichtet werden. Der Beistand hilft u.a. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Vaterschaftsfeststellung. Eine Beistandschaft kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil eingrichtet werden, bei dem das Kind lebt, hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht inne, kann auch nur er eine Beistandschaft einrichten. Eine Beistandschaft muß schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Sie kann gleich oder später auf bestimmte Aufgaben beschränkt werden, wie z.B. nur die Feststellung der Vaterschaft. Die Beantragung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich, wenn die Mutter nicht verheiratet ist und von den Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde. Durch die Beistandschaft wird das Sorgerecht der Eltern nicht eingeschränkt, sie erteilt dem Jugendamt nur die Befugnis im Namen des Kindes gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der antragstellende Elternteil bleibt aber trotzdem in vollem Umfang befugt das Kind zu vertreten
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