...doch weiter kommt man ohne ihr! Das wusste schon Marlene Dietrich, und ihr Satz hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit eingebüßt. Das lernte auch der Lieblingsneffe und Erbe einer recht betuchten verstorbenen Dame. Sie hatte ihm per "Verfügung für den Todesfall" alle Rechte aus den Sparbüchern bei ihrer Sparkasse übertragen. Darüber hinaus schrieb sie ihrem Neffen auf, wer aus der Familie wie viel von den insgesamt 120.000 Euro Ersparnissen erhalten sollte, ließ aber eine Nichte und einen anderen Neffen unberücksichtigt. Der bescheidene Lieblingsneffe verteilte das geerbte Geld und bedachte auch die beiden nicht benannten Verwandten. Soviel Uneigennützigkeit war dem Finanzamt wohl bisher noch nicht unter gekommen. Die Beamten forderten vom Lieblingsneffen die gesamte Erbschaftssteuer, also ca. 17.000 Euro. Da sein eigener Anteil aber nur 13.500 Euro betrug, hatte der Bundesfinanzhof ein Einsehen. Er muss nur versteuern, was er auch bekommen hat, erklären ARAG Experten. Letztendlich glaubten die Richter ihm, dass die Tante vor ihrem seligen Dahinscheiden die Verteilung der Gelder an die übrigen Verwandten gewollt hatte (BFH, Az.: II R 8/07).
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