+ Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? +
Ein Ehevertrag ist nicht nötig, um Eigentum und Schulden zu trennen. Zudem lassen sich mit den gesetzlichen Regelungen Vermögens- und Unterhaltsfragen angemessen klären, wissen ARAG Experten. Viele Paare, insbesondere mit nur einem Verdiener, brauchen daher keinen solchen Vertrag. Was ein Partner mit in die Ehe bringt oder während dessen kauft, gehört ihm allein. Schulden bleiben ebenfalls getrennt, wenn nur ein Partner einen Kreditvertrag unterschrieben hat.
Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. So raten ARAG Experten z.B. Selbstständigen dazu, ein solches Dokument aufzusetzen. Denn steigt der Wert der Firma während der Ehe, muss der selbstständig arbeitende Partner im Falle einer Scheidung einen Zugewinnausgleich zahlen, der unter Umständen die Existenz des Betriebs bedroht. In einem Ehevertrag können beide von Ausgleichszahlungen absehen oder den Wert der Firma davon ausnehmen. Auf Ausgleichs- und Unterhaltsansprüche können auch Partner vertraglich verzichten, die beide ihr eigenes Geld verdienen und somit nach einer Trennung wirtschaftlich unabhängig vom Ex wären.
Hat ein Partner schon vor der Hochzeit Schulden, raten ARAG Experten ebenfalls zu einem Ehevertrag. Denn während der eine mit dem Einkommen seine Schulden tilgt, kann der andere schon Vermögen ansparen. Geht die Beziehung in die Brüche, hätte der Verschuldete ohne eine entsprechende vertragliche Regelung Anspruch auf Zugewinnausgleich.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Ehevertrag immer notariell beglaubt werden muss.
+ Welche Steuerklasse ist am günstigsten? +
Mit dem Wechsel des Familienstandes geht in der Regel auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse einher. Steht dem Single meist nur die Klasse I offen, können Verheiratete wählen. Wechselt ein Partner in die Klasse III, muss der andere in die V. Es können aber auch beide in die IV. Die Kombination III und V empfehlen ARAG Experten Paaren, bei denen nur ein Partner verdient, der dann in die Klasse III wechseln sollte. Diese Steuerklasse ist auch die günstigste, wenn ein Ehegatte 60 Prozent und mehr des gemeinsamen Einkommens verdient. Der weniger verdienende geht dann in die V. Haben beide Partner ein etwa gleiches Einkommen, bietet sich die Steuerklasse IV für beide an.
+ Einmal versichert reicht +
Hatten beide Partner vor der Hochzeit eine eigene private Haftpflicht- oder eine Hausratversicherung, kann laut ARAG Experten nach der Eheschließung der jeweils jüngere Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Dem Verischerer sollte eine Kopie der älteren Police vorgelegt werden.
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann für einen Ehepartner enden, wenn er nach der Heirat aufhört zu arbeiten, weil er sich z.B. um den Nachwuchs kümmert. Er ist dann beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse seiner besseren Hälfte mit versichert.
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