Ausnahmen der Ladenöffnungsregeln
Der Muttertag – auch wenn er es verdient hätte – ist kein gesetzlicher Feiertag. Er gilt als normaler Sonntag. Bei den Details zu den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Bäckereien und Blumengeschäften gibt es einige Unterschiede in den Bundesländern: siehe Anlage
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