Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Buchungsgebühr bei einem Girokonto einer Raiffeisenbank verboten. Die Richter bemängelten insbesondere, dass diese Gebühren auch anfielen, wenn es zu einer fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags käme. Im verhandelten Fall hatte die Bank von ihren Kunden Buchungsgebühren in Höhe von 35 Cent je Ein- oder Auszahlung verlangt. Der BGH entschied nun: Die verwendete Klausel ist unwirksam. Seit dem in 2009 geänderten Zahlungsrecht ist unklar, ob die Banken ihren Kunden für Schalterzahlungen pauschal Extragebühren auferlegen dürfen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Rechtmäßigkeit dieser Gebühren bestätigt. Ob Banken nun grundlegend keine Buchungsgebühren bei Girokonten nehmen dürfen, ist laut ARAG Experten noch nicht entschieden (BGH, Az.: XI ZR 174/13).
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