Wann werden ausländische Bußgelder vollstreckt?
Haben Sie nach dem Urlaub ein ausländisches „Knöllchen“ im Briefkasten, sollten Sie es nicht ignorieren. Denn rechtskräftige Bußgeldbescheide aus den EU-Ländern – mit Ausnahme von Griechenland – können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Das ist selbst bei einem harmlosen Parkverstoß schnell erreicht, denn die Verwaltungsgebühren werden oft eingerechnet.
Gut zu wissen: Nichts zu befürchten hat grundsätzlich derjenige, der nicht selbst am Steuer saß. Zwar gilt in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann jedoch grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Eine Ausnahme gilt aber beispielsweise für Parkverstöße: Hier nimmt auch das deutsche Recht den Halter in die Verantwortung.
Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Daher können Sie Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen gelassen ignorieren. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Geht es um einen Fall der Kfz-Halterhaftung, bei dem Sie in Anspruch genommen werden, ohne für den Verkehrsverstoß verantwortlich zu sein, sollten Sie dies dem BfJ unbedingt mitteilen.
Sparen mit Bußgeldrabatten
Wer schnell zahlt, kann je nach Land bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen.
- In Belgien erhalten Sie bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen.
- In Frankreich sparen Sie bis zu 45 Euro. Voraussetzung: Sie zahlen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob Sie den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt bekommen haben.
- In Italien wird in der Regel beim erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen – außer bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme.
- In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie fristgerecht zahlen.
Bei ausländischen Bußgeldverfahren gelten die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes. Während in Deutschland Verkehrsverstöße, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger. Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen, so die ARAG Experten.