Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 487160

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Chef durfte Hund Hausverbot erteilen

Kaya/Häftling/Ratten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Nun ist es endgültig, wie ARAG Experten informieren: Die Angestellte einer Werbeagentur darf ihre dreibeinige Hündin "Kaya" nicht länger mit ins Büro nehmen. Die Entscheidung des Arbeitgebers sei von dessen Direktionsrecht gedeckt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf - und bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf aus erster Instanz (ARAG berichtete im November 2013). Die Werberin durfte ihre Hündin Kaya, die sie von der Tierhilfe aus Russland geholt hatte, drei Jahre lang mit ins Büro nehmen. Dann wurde ihr dies vom Arbeitgeber verboten. Der begründete seine Entscheidung damit, dass das Tier traumatisiert sei und ein gefährliches Verhalten an den Tag lege. Unter anderem knurre Kaya die Kollegen der Agentur an, die sich deshalb nicht mehr ins Büro des Frauchens trauten. Diese war allerdings der Meinung, das Verbot verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil auch andere Hunde mit ins Büro dürften. Doch die ARAG Experten erklären: Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Angestellte ihre Hunde mit ins Büro bringen dürfen, unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die dabei zunächst zugunsten des Hundes getroffene Entscheidung hat der Arbeitgeber später ändern dürfen, weil er sachliche Gründe hierfür hatte. Nach richterlicher Prüfung der Beweislage sei erwiesen, dass Kaya den Arbeitsablauf störe und die Kollegen der Klägerin sich subjektiv bedroht und gestört fühlten. Weil ein sachlicher Grund für das Verbot vorlag, habe der Arbeitgeber auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Anhaltspunkte für ein von der Angestellten behauptetes Mobbing sah das LAG ebenfalls nicht (Az.: 9 Sa 1207/13).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.